Leserbrief „Zumindest auf ein Bußgeld hoffen“

Betr.: E-Scooter, Leserbrief von Carsten Nölle

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: Rundschau

Sehr geehrter Herr Nölle, da Sie augenscheinlich nur Ansichten Selbstbetroffener akzeptieren, antworte ich Ihnen hiermit: Es ist schön, dass Ihr Sohn einen auf dem Gehweg liegenden E- Scooter übersteigen kann. Mein schwer gehbehinderter Sohn (Merkzeichen aG) könnte es nicht. Auch meine betagte Schwiegermutter mit Rollator könnte es nicht.

Beide könnten ebenso wenig einem E-Scooter auf dem Gehweg ausweichen, zumal sich die Scooter fast geräuschlos nähern (die Benutzung einer Klingel habe ich jedenfalls noch kein einziges kein Mal vernommen). Aber vielleicht spielen diese beeinträchtigten Personen in unserer heutigen „Spaß-Gesellschaft“ ja keine Rolle mehr …

Selbstverständlich sind auch auf dem Gehweg abgestellten KFZ für die oben genannten Personen ein unüberwindbares Hindernis, aber brauchen diese Personen noch weitere Hindernisse? Bei den widerrechtlich auf Gehwegen abgestellten PKW darf man zumindest auf ein Bußgeld für den Halter hoffen oder kann es selbst zur Anzeige bringen.

S. Thönes

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