Leserbrief „Ermessensentscheidung ist etwas undurchsichtig“

Betr.: „Ärger über Trödel-Knöllchen“, Kommentar von Roderich Trapp

Symbolbild.

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Foto: Rundschau

Über die Worte von Herrn Eiting bin ich – Achtung: Ironie – froh. Endlich stehen vor Beginn des Weihnachtsmarktes die Lieferwagen nicht mehr tagelang die Fußgängerzone zu, wo man selbst als Fußgänger kaum daran vorbeikommt. Stattdessen parken die Fahrzeuge artig in den Parkhäusern, und die Aufsteller schleppen die Krippen, Lichterketten und Würstchenbuden in Einzelteilen in die Fußgängerzone.

Die sogenannte Ermessensentscheidung des Ordnungsamtes ist gelinde gesagt etwas undurchsichtig, weil ungleich. Während die Eltern ihren Trödel einpacken und gleich wieder wegfahren, stehen die Fahrzeuge der Weihnachtsmarktler tagelang in der Zone – ohne die erforderliche Erlaubnis und ohne Knöllchen.

Streng nach Straßenverkehrsordnung (StVO) ist außerhalb der Ladezeiten eine Erlaubnis nach § 46 StVO erforderlich. Die kann beim Ressort Straßen und Verkehr für 20 € beantragt werden. Allerdings sind auch hier die Kriterien undurchsichtig weil nirgendwo spezifiziert und die Gebühr auch bei Ablehnung des Antrags zu zahlen. Ein Vorschlag, die Kriterien wie die Stadt Offenbach²) konkret per Satzung oder Richtlinie festzulegen, wurde von Politik und Verwaltung abgelehnt.

Angesichts der Trödel-Knöllchen bin ich zuversichtlich, dass dieses Jahr jedes Fahrzeug beim Weihnachtsmarkt entweder eine ordnungsgemäße 46-Erlaubnis hat oder ein Knöllchen bekommt.

P.S: Am besten sind ja die selbstgedruckten „Genehmigungen“ wie „Sonderlaubanis – Schausteller“, mit deren Fahrzeuge zum Beispiel am Wirmhof oder Mäuerchen die gesamte Weihnachtszeit unbehelligt in der Fußgängerzone stehen. Oder der WC-Wagen in der Bankstraße ohne amtliche Zulassung und damit ohne Versicherungsschutz, der erst verschwunden ist, wie das Straßenverkehrsamt auf Lichtscheid davon Wind bekommen hat.

Norbert Bernhardt

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