Sollte das Grundgesetz ergänzt werden? Nicht unverhältnismäßig
Betr.: Überwachung der Corona-Schutzvorschriften im privaten Bereich
Es gibt viele Menschen, die die Pandemie nicht ernst nehmen und die getroffenen Schutzmaßnahmen, auch im privaten Bereich, ignorieren. In diesem Zusammenhang wäre zu klären, ob die verfassungsrechtliche Unverletzlichkeit der Wohnung mit dem jetzigen politischen Handeln infrage gestellt wird. Diese Vorschrift im Grundgesetz ist die Lehre aus der vor mehr als 87 Jahren erfolgten Machtergreifung durch die Nationalsoziallisten.
Die Meinung von Juristen, dass der Paragraph 13 unseres Grundgesetzes aus den Angeln gehoben wird, ist nur formalrechtlich gesehen nicht falsch. Wenn jedoch Pandemien die Gesundheit aller Menschen erheblich gefährden, so sind zeitnah getroffene Maßnahmen verhältnismäßig.
Die Zeiten von 1949 bis heute haben sich wesentlich geändert. Das sollte ein allgemeiner Anlass sein, das Grundgesetz bei Beachtung der aktuellen Pandemie-Situation zur Klarstellung zu ergänzen.
Keinesfalls verstößt das jetzige Handeln der Bundesregierung und der Landesregierungen gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unserer Verfassung. Selbstverständlich müssen die gewählten Parlamente bei den neuen Regelungen zum Gesundheitsschutz mitwirken oder da, wo sie zuständig sind, beschließen.
Leider ist der gesunde Menschenverstand bei vielen Bürgern und Bürgerinnen abhanden gekommen. Das Missachten der Partyverbote in öffentlichen und privaten Bereichen gefährdet die Gesundheit aller Menschen.
Werner Foltin