Einhaltung der Maskenpflicht Von Kontrollen nichts zu sehen
Betr.: Einhaltung der Maskenpflicht in der Fußgängerzone
Am Samstagnachmittag, den 31. Oktober 2020, gingen wir vom Busbahnhof am Wuppertaler Hauptbahnhof bis zum Kasinokreisel. Der Weg führte uns über den Bahnhofsvorplatz, die Alte Freiheit, über die Poststraße und den Turmhof. Weiter über den Wall und über die Herzogstraße. Die Stadt war gegen 16 Uhr sehr voll, das Wetter war gut.
Aus „Spaß“ zählten wir mal, wie viele Maskenverweigerer und Masken-Ignoranten uns begegneten, denn immerhin bestand seit rund zehn Tagen im Wuppertaler Fußgängerzentrum die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Wir zählten 20 Personen. Für das Ordnungsamt wären das 20 Bußgelder á 50 Euro gewesen, also 1.000 Euro. Und das in nur kaum 20 Minuten. Allerdings begegnete uns kein Kommunaler Ordnungsdienst und auch keine Polizei.
Einen Tag später, am Sonntag, gingen wir etwa zu gleichen Uhrzeit den selben Weg. In der Stadt herrscht natürlich am Sonntag gähnende Leere. Dazu gesellte sich ein Schmuddelwetter mit quasi Dauerregen. Wieder zählten wir aus „Spaß“ die entgegenkommenden Personen ohne einen MNS. Wir kamen auf acht Personen. Das waren im Gegensatz zum Samstag im Verhältnis sogar noch viel mehr, denn es waren ja kaum Menschen in der Stadt unterwegs. Wie auch am Samstag: Von Ordnungskräften wieder nichts zu sehen, obwohl sich die Polizei-Citywache am Wirmhof, Ecke Schloßbleiche in unmittelbarer Nähe befindet.
An beiden Tagen haben wir die Personen nicht gezählt, die zwar eine Maske trugen, allerdings unterhalb der Nase, die damit dann quasi nutzlos ist. Es waren geschätzt mindestens genau so viele.
Wie lautete noch die Anweisung von NRW-Minister Herbert Reul vor wenigen Tagen: „Wir werden konsequent die Bußgelder ohne jede Diskussion durchsetzen.“ Tage später gab es ein ähnliches Statement vom Wuppertaler Ordnungsdezernenten Matthias Nocke.
Wenn wir mit diesen Personenkreisen, die das Tragen eines MNS ignorieren oder vorsätzlich verweigern, weiter so lasch umgehen, werden wir alle die Verlängerung des „Lockdown light“ im Dezember „genießen“ dürfen.
Dabei ist die Beweisführung im Gegensatz zu Personen, die Kaugummi auf die Straße spucken oder die Zigarettenkippe auf der Straße entsorgen, viel einfacher und viel eindeutiger.
Hans Schneider