Corona-Allgemeinverfügung der Stadt Ist Radfahren auch Sport?
Betr.: Corona-Allgemeinverfügung der Stadt
Die sich mittlerweile quasi täglich ändernden Corona-Allgemeinverfügungen der Stadt gehen mir inzwischen ziemlich auf die Nerven und sind für mich nicht mehr nachvollziehbar.
Beispiel: In der neusten Fassung vom 21. April steht unter 5., Sport: „Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist nur auf Sportanlagen unter freiem Himmel ... zulässig.“ Frage: Ist Radfahren auch ein Sport im Sinne dieser Verfügung? Falls ja, warum werden dann die Nordbahntrasse beziehungsweise sonstige Radwege für Radfahrer nicht gesperrt?
Und warum ist es keine sportliche Betätigung, wenn ich mit dem Fahrrad zur Arbeit oder zum Supermarkt fahre, obwohl es sich um dieselbe Tätigkeit handelt – oder ist das etwa auch verboten ? Oder bin ich jetzt fein raus, weil ich aus medizinischen Gründen zur Herzprophylaxe täglich fünfmal in der Woche mein ärztlich empfohlenes Ausdauertraining draußen auf dem Fahrrad absolviere?
Da wünsch ich mir doch eine entsprechende, sofort allgemein verständliche und eindeutige Aufklärung durch die Stadt!
Und wie lange will sich unser werter OB eigentlich noch in seinem Schneckenhaus verstecken, lieber übers Klima nachdenken oder seine Briefmarkensammlung bestaunen, anstatt sich endlich an die Spitze der Corana-Bekämpfung zu setzen und für klare Vorgaben zu sorgen?
Frank Platte