Nach Toreschluss - die Wochenendsatire Abwegige Zuwegung

Wuppertal · Wenn die Wuppertaler Stadtverwaltung eine Zuwegung zur Nordbahntrasse baut, damit man mit dem Fahrrad auf selbige drauf fahren kann, dann ist das sehr gut. Etwas unglücklich ist allerdings, wenn die Verwaltung anschließend auf dieser Zuwegung die Durchfahrt für Fahrräder verbietet. Wer das für unmöglich hält, kann sich mal mit der Geschichte des Trassenzugangs am Clausen beschäftigen.

 Bis hierhin und nicht weiter ...

Bis hierhin und nicht weiter ...

Foto: Rainer Widmann

Dessen Bau wurde 2012 beschlossen, auf dass man auch von der Konsumstraße, die anständige Wuppertaler „Konsummstraße“ aussprechen, schnell auf die Trasse komme. Im dortigen Gewerbepark arbeiten schließlich eine Menge Menschen, die auf diese Weise prima mit dem Rad in die Firma fahren können.

Das tun auch sehr viele, die sich dabei allerdings strafbar machen. Denn statt wie im Beschluss von 2012 verabschiedet den Weg als Rad- und Fußgängerweg auszuschildern, steht da ein Schild, das die Piste zum Fußgängerweg erklärt und damit das Radfahren explizit verbietet.

Wie konnte das passieren? Das haben sich auch die Grünen in der Bezirksvertretung Barmen gefragt und von der Verwaltung folgende Antwort bekommen: „Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) gilt ein starkes Gefälle (> 3%) als Ausschlusskriterium für die gemeinsame Führung von Radfahrenden und dem Fußverkehr. Der Weg des Zugangs Clausenstraße hat eine Breite von 2,50 m und ein Längsgefälle von 4,7 % ... Eine Freigabe des Trassenzugangs für den Radverkehr ist aufgrund des starken Gefälles somit leider nicht möglich.“

Bei dieser Erklärung läuft man nicht nur als Grüner rot an. Das würde ja im Ergebnis bedeuten, dass die Verwaltung 2012 einen Radweg baut, von dem sie seit 2010 weiß, dass man ihn mit dem Rad nicht befahren darf. Gleichzeitig wissen Ortskundige, dass an diesem Trassenzugang auf zehn Radfahrer oder E-Scooter höchstens ein halber Fußgänger kommt, an dem man deshalb auch bei Gefälle locker vorbeifahren kann. Außerdem verstehe ich es ausweislich des Titels so, dass die „Empfehlung für Radverkehrsanlagen“ empfehlenden Charakter hat und man es in so einem Fall auch anders machen kann. Aber ich bin ja auch nur ein unbedarfter Bürger mit gesundem Menschenverstand.

Eben jener Verstand wirft übrigens auch die Frage auf, warum erst voriges Jahr mit städtischen Mitteln eine Bordsteinabsenkung an der Straße Clausen gebaut wurde, mit deren Hilfe Radfahrer besser auf den Trassenzugang kommen, den sie allerdings gar nicht benutzen dürfen. Nach dieser Logik müssen wir damit rechnen, dass die Stadt demnächst auch Hafenanlagen an der nicht schiffbaren Wupper baut.

Wer das für absurd hält, sollte wissen, dass in der Mitte der nicht befahrbaren Trassenzuwegung Clausen auch noch eine Ruhebank mit Abstellanlage für Fahrräder errichtet wurde ...

Bis die Tage!