Kommentar: Polizeimeldung zu sexueller Belästigung Eine schwierige Entscheidung
Wuppertal · Oh nein, bitte nicht! Nicht das und schon gar nicht jetzt! Die Pressemitteilung von Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag las sich kurz: Ein 21-Jähriger hat ein 15-jähriges Mädchen sexuell belästigt.
Er soll sie am Arm gezerrt und sie zum Geschlechtsverkehr aufgefordert haben. Doch dank des beherzten Eingreifens eines weiteren Mannes ist — Gott sei Dank! — nicht mehr passiert. Der Täter wurde kurz darauf gefasst. Ein Aufreger?
Nicht wirklich, hätte man vermutlich gesagt, würde es sich bei dem 21-Jährigen laut dieser Pressemitteilung nicht um einen "asylsuchenden Mann aus Westafrika" handeln. Und würde nicht seit den Angriffen der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof genau über dieses Spannungsverhältnis "schwarzer Mann bedrängt weiße Frau" so kurzatmig und hysterisch diskutiert. Doch genau das ist die Realität. Deutschland im Januar 2016 — das ist eine aufgeregte Stimmung irgendwo zwischen dem Ruf nach strengeren Gesetzen und Abschieberegelungen, dumpfen "Hände weg von deutschen Frauen"-Parolen, einer diffusen Angst vor dem Fremden, die sich nun konkreter kanalisiert, als habe man nur auf so einen Vorfall gewartet, und Menschen, die das Thema sexuelle Gewalt plötzlich für sich entdecken, weil es ihnen als Instrument für ihren verschämten Fremdenhass ("Ich habe nichts gegen Flüchtlinge, aber...") dient. Viele gute Gründe also, warum man genau diese Geschichte gerade jetzt nicht so erzählen will.
Doch parallel dazu gibt es da diese Hilflosigkeit und den Druck. Galt früher der Vorwurf, die Polizei würde in ihren Meldungen unnötig auf die Nationalität von Tätern hinweisen, wird ihr aktuell vorgeworfen, sie verschweige diese. Und die Presse berichtet ohnehin immer falsch: tendenziös, hetzerisch, zu vorschnell, wahlweise zu ausländerfeindlich oder -freundlich. Und auf jede ausgemachte Schwachstelle folgt kopflos die übereilte Gegenbewegung. Genau davon erzählt diese Polizeimeldung, die noch vor wenigen Wochen wohl gänzlich ohne den Hinweis auf den "asylsuchenden Mann aus Westafrika" ausgekommen wäre und in den Medien keine große Beachtung gefunden hätte. Jetzt aber, wo dies der Ruf der Stunde ist, die Täter so klar zu benennen, darf man sich ihm nicht widersetzen. Oder doch?
Was also tun? Alle vorhandenen Angaben zum Täter veröffentlichen, wohl wissend, damit Ressentiments zu schüren? Oder weglassen und damit Informationen zurückhalten? "Lügenpresse" also, so einfach? Wir haben das in der Redaktion diskutiert. Lange und sehr kontrovers. Denn für jede dieser Varianten gibt es gute Gründe — dafür wie dagegen. Ohne Bauschschmerzen funktioniert keine von ihnen. Auch so ist das in diesen aufgeregten Zeiten. Am Ende haben wir entschieden, uns an Ziffer 12 des Pressekodex' zur Berichterstattung über Straftaten zu halten: "In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht."
Und eben dieser Sachbezug von Tat zu Nationalität existiert unserer Meinung nach hier nicht. Jedenfalls liegen uns als Journalisten derzeit keine belastbaren Fakten vor, die über ein Vorurteil hinausgehen würden, wonach das Motiv für die Tat in der Nationalität, Kultur oder Religion des Mannes zu finden ist.
Einige Leser mag irritieren, dass andere Medien sich anders entscheiden haben. Verständlich. Letztlich zeigt all das nur die Verunsicherung auf allen Seiten. Ein objektives und eindeutig korrektes Vorgehen kann es in diesen sensiblen Themen aktuell kaum geben. Ein bitterer Nachgeschmack bleibt. Immer.