Immobilien-Rundschau Eigenbedarfskündigungen: Die Zahl nimmt weiter zu
Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten.
Heute: Frank Müller mit Wissenswerten rund um die Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Das Angebot an beziehbaren Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern ist noch immer viel knapper als die Nachfrage. Vermietete Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern waren bis vor etwa zwei Jahren nur schwer oder mit erheblichen Preisabschlägen verkäuflich. Das hat sich geändert.
Vermietete Eigentumswohnungen erleben ihre Renaissance. Jedoch interessieren sich für dieses Segment nicht nur die vermögenden Privatkunden, denen die Zinsen bei der Bank zu niedrig und die Aktienmärkte zu spekulativ sind. Aus Mangel an alternativen Angeboten treten vermehrt auch Käufer auf, die selbst einziehen möchten und den betroffenen Mietern kündigen.
So leicht ist das mit den Eigenbedarfskündigungen jedoch nicht. Juristische Personen, also GmbHs, AGs etc. können keinen Eigenbedarf anmelden. Dies können nur natürliche Personen und unter Umständen eine GbR. Der Eigenbedarf muss für den Eigentümer selbst oder sehr nahe Angehörige bestehen. Cousinen und Onkel zählen dazu eindeutig nicht.
Fehlt im Kündigungsschreiben die Angabe wer genau die Wohnung beziehen soll, ist die Kündigung unwirksam. Zudem muss dargelegt werden, dass die Wohnung geeignet ist, den gewünschten Zweck zu erreichen. Wenn die vierköpfige Familie dem Mieter eines Einraum-Appartements die Eigenbedarfskündigung ausspricht, dürfte diese mit hoher Wahrscheinlichkeit anzufechten sein. Der künftige Nutzungszweck muss also begründet und nachvollziehbar sein. Verfügt der kündigende Eigentümer über eine Vielzahl an Wohnungen muss er begründen, warum ausgerechnet dieses Mietverhältnis gekündigt wird.
Eine Eigenbedarfskündigung kann auch eine unzumutbare Härte für den Mieter darstellen. Diese kann beispielsweise bei betagten Mietern vorliegen, die krank sind und denen ein Umzug nicht zuzumuten ist. Hier wägt dann das Gericht die unterschiedlichen Interessen gegeneinander ab. Sind Wohnungen gerade erst in Eigentumswohnungen umgewandelt worden, gelten besondere Kündigungssperrfristen.
Eine missbräuchliche Eigenbedarfskündigung, zum Beispiel um die Wohnung nach dem Auszug des Mieters besser verkaufen zu können, kann Schadenersatzansprüche des Mieters auslösen. Eine Rechtsberatung bei einem spezialisierten Anwalt oder dem Mieterbund ist dann zu empfehlen.
Mitunter können sich die Verfahren jahrelang hinziehen. Wer in absehbarer Zeit den Eigenbedarf ausüben möchte sollte sich gut überlegen, ob er die Risiken eingehen möchte.