Corona-Pandemie 1. Mai: Polizei will bei Verstößen „konsequent“ einschreiten
Wuppertal · Während der DGB auf seine traditionelle Kundgebung am 1. Mai verzichtet, haben verschiedene Organisationen (darunter MLPD, der Frauenverband Courage, Gewerkschafter und Migrantenorganisationen) für die Zeit von 11 bis 12.30 Uhr eine Versammlung im Wuppertaler Engelsgarten angemeldet.
Dass die zunächst von der Stadt nicht genehmigt werden sollte, stößt bei Helmut Böhmler auf Kritik: „Es kann nicht sein, dass viele von uns ganz normal zur Arbeit müssen, aber das demokratische Grundrecht außer Kraft gesetzt wird. Auch die Veränderung einer Kundgebung wurde erst nach dem Gang vors Verwaltungsgericht genehmigt. Es ist klar, dass die Maßnahmen zum Corona-Schutz streng eingehalten werden.“
Das Wuppertaler „Aktionsbündnis gegen TTIP und andere Freihandelsfallen“ demonstriert auf dem Laurentiusplatz. Unterdessen hat auch die autonome Szene Aktionen angekündigt. Die Polizei hat derweil eine Stellungnahme veröffentlicht. Darin heißt es: „Laut der Coronaschutz-Verordnung gilt derzeit grundsätzlich ein Versammlungsverbot. Nur wenn besondere Auflagen erfüllt werden und beispielsweise gewährleistet ist, dass die Versammlungsteilnehmer die Mindestabstände einhalten, lassen die zuständigen Ordnungsbehörden der Kommunen Ausnahmen zu. Im Bergischen Städtedreieck werden nach derzeitigem Stand in Wuppertal und Solingen Versammlungen entsprechende Sondergenehmigungen erhalten. Die Polizei ist sich der besonderen Situation bewusst. Sie weiß, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie aktuell stark beschnitten sind und dass dies auch das hohe Gut der durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützten Versammlungsfreiheit betrifft. Die Polizei unterstützt friedliche Kundgebungen und diese wichtige Möglichkeit der freien Meinungsäußerung.“
Und weiter: „Mit dieser Unterstützung geht aber auch ein Appell an die Versammlungsteilnehmer einher, sich mit Blick auf ihre und die Gesundheit ihrer Mitmenschen verantwortungsvoll zu verhalten und sich an die jeweiligen Auflagen zum Infektionsschutz zu halten. Denn bei allem Verständnis für die außergewöhnliche Lage ist eines klar: Bei Verstößen schreitet die Polizei zum Schutz von Leben und Gesundheit jedes Einzelnen konsequent ein. Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden verfolgt, Gefahrensituationen – ob mit oder ohne Corona-Bezug werden unterbunden.“