Ab Montag, 4. Mai 2020 Maskenpflicht in städtischen Gebäuden

Wuppertal · Ab Montag (4. Mai 2020) gilt auch in allen Verwaltungsgebäuden der Stadt Wuppertal die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. An der grundsätzlichen Auflage, dass nur mit einem Termin ein Verwaltungsgebäude betreten werden soll, ändert das aber nichts.

In städtischen Einrichtungen gilt am Montag eine Maskenpflicht.

Foto: Stadt Wuppertal

Oberbürgermeister Andreas Mucke: „Ich verstehe gut, dass viele Menschen auf weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus hoffen. Eine schnelle Lösung kann es hier aber nicht geben. Wir müssen schrittweise vorgehen und Lockerungen gründlich planen. Es gilt die Bürgerinnen und Bürger und auch das Personal der Verwaltungseinrichtungen zu schützen. Wenn z.B. Bund und Land die Öffnung bestimmter Einrichtungen wieder erlauben, kann dies erst dann umgesetzt werden, wenn zuvor wichtige Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Dazu haben wir von einer Arbeitsgruppe ein Konzept zum Hochfahren der Verwaltung erarbeiten lassen, das am kommenden Montag im Verwaltungsvorstand beraten wird.“ Selbstverständlich bereitet sich die Verwaltung bereits auf das schrittweise Hochfahren einzelner Verwaltungseinrichtungen vor, allerdings mit Vorsicht und Priorität für den Gesundheitsschutz.

Dazu habe der Krisenstab bereits die notwendigen Entscheidungen getroffen. Dessen Leiter Dr. Johannes Slawig: „Im Wesentlichen bleibt es bei den bisherigen Regelungen. Einwohnermeldeamt und Straßenverkehrsamt sind auf Terminvergabe umgestellt und haben Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen. Für das Rathaus Barmen und das Verwaltungshaus Elberfeld wird an einem vergleichbaren Konzept gearbeitet. Die vom Krisenstab gebildete Arbeitsgruppe ist bereits seit Tagen damit beschäftigt, zu prüfen, welche Schutzmaßnahmen in welchen Bereichen effektiv eine Verbreitung des Corona-Virus weiterhin verhindern können. Auf jeden Fall bleibt es dabei, dass persönliche Besuche in den Verwaltungsgebäuden grundsätzlich vermieden und auf den Ausnahmefall begrenzt werden müssen. Die kulturellen Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, ebenso die Bäder und Sportstätten. Dies gilt auch für den Zoo. Lediglich die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv werden wieder geöffnet, allerdings nur für Ausleihen ohne persönlichen Kontakt.“

Eine weitere Empfehlung dieser Arbeitsgruppe hat der Krisenstab beschlossen und wird schon ab Montag umgesetzt: Die Maskenpflicht in allen Verwaltungsgebäuden – sowohl für Mitarbeiter in den öffentlichen Bereichen wie Fluren und Treppenhäusern wie auch für Besucher. Zusätzlich ist Wuppertal bestrebt, in allen Fällen, die nicht landeseinheitlich umgesetzt werden, mindestens eine einheitliche Verfahrensweise der drei Bergischen Städte abzustimmen.