Angriff auf Manager Säure-Attacke: BHG bestätigt Urteil des Landgerichts

Wuppertal / Haan / Karlsruhe · Das vom Wuppertaler Landgericht getroffene Urteil wegen des Säureangriffs in Haan auf Bernhard Günther, den damaligen Manager des Energieversorgungsunternehmens Innogy SE, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Der Angeklagte war am 18. August 2022 unter anderem wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden.

Der ehemalige Innogy-Manager Bernhard Günther im August 2022 mit seinem Anwalt vor dem Wuppertaler Landgericht.

Foto: Christoph Petersen

„Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erhielten der Angeklagte und ein Mittäter von einer bislang unbekannten Person unter Zusage eines Tatlohns oder eines anderweitigen Vorteils den Auftrag, einen Anschlag auf ein Mitglied des Vorstandes eines in Nordrhein-Westfalen ansässigen Energieversorgungsunternehmens zu verüben und das Tatopfer massiv zu verletzen, wobei das Motiv des Auftraggebers ungeklärt geblieben ist“, so der Bundesgerichtshof.

Und weiter: „Der Angeklagte und sein Mittäter kundschafteten die Lebensgewohnheiten des ihnen unbekannten Nebenklägers aus und passten diesen am 4. März 2018 auf einer Straße in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses ab. Sie brachten ihn rücklings zu Boden und schütteten ihm hoch konzentrierte Schwefelsäure in das Gesicht.“

Dabei hätten sie in der Absicht gehandelt, „dem Tatopfer durch Verätzung schwere, ihn dauerhaft entstellende Verletzungen beizubringen und ihn auf beiden Augen vollständig erblinden zu lassen. Sie wollten den Nebenkläger jedoch weder töten noch in konkrete Lebensgefahr bringen.“

Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen im Gesicht und vor allem im Bereich der Augen, die eine Vielzahl von Operationen erforderlich machten und zu seiner dauerhaften und erheblichen Entstellung führten. Sein Sehvermögen wurde jedoch gerettet.

Die Täter entkamen seinerzeit unerkannt. Der Angeklagte wurde im Jahr 2021, nachdem das Opfer eine Belohnung für zur Tataufklärung führende Informationen ausgelobt hatte, aufgrund eines dadurch motivierten anonymen Hinweises ermittelt.

Der Angeklagte hatte in der Revision sachlich-rechtliche Mängel geltend gemacht. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigte das Urteil aber weitgehend. Der Senat hat lediglich den Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der absichtlichen schweren Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist, und seine weitergehende Verurteilung auch wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung entfallen lassen.

Die verhängte Freiheitsstrafe blieb unbeanstandet.