„Alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher sowie stellvertretende Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher erhalten kurz vor dem Termin eine Einweisung in ihre Tätigkeit. Deshalb ist es nicht entscheidend, ob Vorkenntnisse bestehen. Insbesondere ,Neulinge‘ sind herzlich willkommen“, so die Verwaltung.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten eine finanzielle Vergütung. Die Berufungsschreiben werden circa zwei bis vier Wochen vor der Wahl versandt. Die Personen, die kein Berufungsschreiben in dieser Zeit erhalten, müssen damit rechnen, dass die Festlegung ihres Einsatzes noch bis zum Freitag vor dem jeweiligen Wahltag erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt unverbindlich.