Die IG City Barmen hatte ihn mit Blick auf die dann stattfindende Lichterzauber-Kirmes beantragt. In einer Stellungnahme meldete die Gewerkschaft „ver.di“ allerdings einmal mehr rechtliche Einwände gegen die Ladenöffnungen an.
In der Vergangenheit ist sie mehrfach juristisch gegen verkaufsoffene Sonntage im Tal vorgegangen. Auch diesmal zieht die Gewerkschaft in Zweifel, dass die Kirmes als Anlass für eine Öffnung ausreicht.