Fußball-Regionalliga WSV-Verwaltungsräte: „Gremium nicht rechtskonform“
Wuppertal · Drei Verwaltungsratsmitglieder des Fußball-Regionalligisten Wuppertaler SV haben ihr juristisches Vorgehen erklärt. Die Stellungnahme des stellvertretenden Vorsitzenden Ralf Dasberg sowie von Harald Lucas und Norbert Müller im Wortlaut.
„Um die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes des Wuppertaler SV, der ja erheblich auf Beschlüsse des VWR angewiesen ist, sicherzustellen, sahen sich die Unterzeichner leider gezwungen, den aktuellen Rechtsstatus des Verwaltungsrates des Wuppertaler Sportvereins e.V. gerichtlich überprüfen zu lassen. Grund dafür sind berechtigte Zweifel, dass die derzeitige Zusammensetzung des Verwaltungsrates rechtskonform ist und dessen Beschlüsse demnach rechtssicher sind.
Bekanntlich wurde am Anfang Dezember 2020 innerhalb des Verwaltungsrates eine Wahl mit dem Ziel begonnen, den Verwaltungsrat wieder auf die Nenngröße von 13 Personen aufzufüllen. Vom Vorsitzenden des VWR Christian Vorbau wurden fünf Kandidaten (insgesamt kandidierten neun) vorgeschlagen und auf Nachfrage einzelner Kollegen von ihm eindeutig bestätigt, dass diese von ihm vorgeschlagenen Kandidaten alle Vereinsmitglieder sind. Es stellte sich allerdings nach der Wahl heraus, dass einer dieser Kandidaten, der gewählt worden war, diese Voraussetzung nicht erfüllte. Für dieses Desaster trägt der Vorsitzende des Verwaltungsrates die Verantwortung, weil er als Wahlleiter fungierte und es unterlassen hat, die Wählbarkeit der Kandidaten prüfen zu lassen, obwohl hierfür die Zeit ausgereicht hat. Hätte er das, wäre eine Lösung des Problems leicht möglich gewesen.
Schon im Vorfeld dieser Wahl wollte der Vorsitzende ein spezielles Wahlverfahren durchsetzen, dass weder nach der Satzung, noch dem Vereinsrecht möglich ist. Von einem Vorsitzenden eines Kontrollgremiums sollten aber wenigstens Grundkenntnisse des Vereinsrechts und der Satzung erwartet werden können.
Auf der Sitzung vom 23. November 2020 hatte sich der Verwaltungsrat darauf verständigt, dass im Falle dessen, dass ein gewählter Kandidat die Wahl nicht annimmt, dann der Nächstplatzierte nachrücken sollte. Eine Stichwahl sollte, falls zwei oder mehr Kandidaten die gleichen Stimmen haben würden, dann über den Nachrücker entscheiden. Der Lösungsvorschlag von Teilen des VWR war, dass für den gewählten, aber nicht zulässigen Kandidaten der Nächstplatzierte nachrücken sollte. Dieser Einigungsvorschlag sowie der, die Wahl einfach zu wiederholen, wurde leider vom Vorsitzenden des VWR mit dem Hinweis, dass in wenigen Monaten der Verwaltungsrat sowieso neu gewählt werden muss, abgeschmettert.
Nachdem Teile des Verwaltungsrates deutlich machten, dass sie nicht bereit seien, eine so dilettantisch durchgeführte Wahl durch den Vorsitzenden des VWR zu akzeptieren, wurde der Ehrenratsvorsitzende des Wuppertaler Sportvereins Peter Pelke, der laut Satzung für Streitschlichtung zuständig ist, gebeten, eine rechtliche Bewertung der Wahl abzugeben.
Die Bewertung des Ehrenratsvorsitzenden war eindeutig und bestätigte die Rechtsauffassung derer, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit hatten und haben. Das Problem, welches durch den Vorsitzenden des VWR geschaffen worden und sich nun leider nur über den Klageweg lösen lässt, ist, dass dadurch der VWR bis zur Mitgliederversammlung beschlussunfähig ist, weil dieses Gremium nicht rechtskonform besetzt ist. Mit dieser Beschlussunfähigkeit ist allerdings auch der Vorstand und somit der ganze Verein blockiert.
Es kann einem ehrenamtlichen Vorstand nicht zugemutet werden, in Kenntnis dieses Sachverhaltes im Außenverhältnis rechtsverbindliche Verträge abzuschließen, dafür im Innenverhältnis aber gegebenenfalls persönlich haftbar gemacht zu werden. Neben dieser dilettantischen Wahldurchführung kritisieren Kollegen im VWR weiterhin, dass Christian Vorbau nicht nur ein gespaltenes Verhältnis zur Wahrheit hat; sondern sich auch Kompetenzen anmaßt, die einem Vorsitzenden des VWR nicht zustehen.
Die von ihm an den Tag gelegte Art, dieses Gremium zu führen, entspricht nicht dem, welches große Teile des Verwaltungsrates für angemessen, respektvoll und zielführend halten. Die Lösung des von ihm hier zu verantwortenden Problems wäre unter anderer Führung leicht lösbar gewesen.“