Wuppertaler Baulastenverzeichnis Grundstücke: Auszüge gibt es jetzt auch online
Wuppertal · Gute Nachrichten für Grundstückseigentümer, Planer, Vermesser oder Notare: Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis können nun einfach online bestellt werden. Schriftliche Auszüge konnten schon bislang formlos per Post, E-Mail, Fax oder persönlich beim Baulastenverzeichnis angefordert werden. Neu ist nun, dass die Bescheinigungen auch selbst online heruntergeladen werden können.
Wer einen solchen Auszug herunterlädt, spart sich den Gang ins Rathaus, ist unabhängig von den Öffnungszeiten und kann rund um die Uhr schnell und zuverlässig auf den Service zugreifen. Zudem ist die online-Bestellung als PDF-Download oft sogar günstiger als bei persönlicher Vorsprache. „Absolut einzigartig ist dabei: Lediglich die Prüfung des berechtigten Interesses erfolgt durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung, alles andere läuft durch den Einsatz neuester Softwaresysteme vollautomatisch. Damit stehen wir bundesweit an der Spitze“, erklärt Dezernent Frank Meyer. Dass es funktioniert, hat das System schon bewiesen: Es läuft bereits stabil seit dem 10. Juni und wird schon gut von den Kunden angenommen.
Unter www.wuppertal.de/geodatenzentrum gelangt man mit einem Klick auf den Button „Geodaten online“ unter „Bescheinigungen aus dem Baulastverzeichnis“ zum Bestellassistenten, der durch den Bestellprozess führt. Die anfallenden Gebühren können mit der Kreditkarte, per Giropay oder mit paydirekt beglichen werden. Kurze Zeit später bekommt der Kunde den Link für den Download der PDF-Dateien per E-Mail zugeschickt. Sollte der Auszug auf Papier gewünscht sein, ist auch der Versand der Bescheinigung per Post über den Online-Bestellprozess auswählbar. Ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis gehört grundsätzlich zu den notwendigen Dokumenten bei Immobiliengeschäften und grundstücksbezogenen Planungen. Eine eingetragene Baulast kann sich wertmindernd oder auch wertsteigernd auf ein Grundstück auswirken. Bei einer Baulast handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge, die das Grundstück betreffen, zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Typische Vereinbarungen, die über Baulasten abgesichert werden, sind die Einräumung einer Bebauungsmöglichkeit im Grenzabstandsbereich und die Sicherung freier Fluchtwege, Feuerwehrzufahrten oder Zuwegungen. Es gibt die Vereinigungsbaulast als Verpflichtung, zwei verschiedene Grundstücke baurechtlich als Einheit behandeln zu lassen, oder die Abstandsflächenbaulast als Verpflichtung, bestimmte Flächen eines Grundstücks nicht mit Gebäuden zu bebauen. Eine Erschließungsbaulast verpflichtet den Grundstückseigentümer, die Nutzung einer Fläche als Zugang, Zufahrt oder für die Durchführung von Leitungen zu dulden.
Voraussetzung, Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis zu erhalten, ist ein so genanntes berechtigtes Interesse, das durch aussagekräftige Nachweise dargelegt werden muss. Berechtigt sind Eigentümer, kaufinteressierte Personen, künftige Hypotheken- und Grundschuldgläubiger, Notare, Fachplaner oder Makler.
Darüber, ob auf einem Grundstück Baulasten ruhen, kann eine Bescheinigung ausgestellt werden. Mit dem Online-Bestellassistenten sind solche Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis nun rund um die Uhr bestellbar. Der Bestellassistent führt vollautomatisch durch den Bestellprozess. Liegt ein berechtigtes Interesse vor, bezahlt der Kunde online und erhält die Baulast-Bescheinigung kurze Zeit später zum Download.