Tipps von „Haus & Grund“ Sturmschaden: Was Eigentümer wissen müssen
Wuppertal · Sturmtief „Sabine“ hat Nordrhein-Westfalen schwere Böen beschert. Das Ausmaß der Schäden ist noch nicht absehbar. „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“ erklärt, welche Versicherungen einspringen können und wie Hauseigentümer jetzt vorgehen sollten.
„Wenn ein Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht hat, kommt die Wohngebäudeversicherung für Sturmschäden am Haus auf“, so der Vorstandsvorsitzende Hermann Josef Richter. Mit Windstärke 11 bis 12 hat „Sabine“ diese Werte locker erreicht. „Hauseigentümer sollten ihren Sturmschaden umgehend bei der Versicherung melden“, rät Richter. „Einen Handwerker immer erst danach in Absprache mit der Versicherung beauftragen, die Schäden zu reparieren.“
Wenn beim Sturm Möbel oder andere Gegenstände in der Wohnung kaputtgegangen sind, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. „Das gilt aber nur, wenn man nicht leichtsinnigerweise Fenster oder Balkontür während des Sturms offen gelassen hat“, erinnert Geschäftsführerin Silke Kessel. Sollten Dachziegel, Äste oder ganze Bäume vom eigenen Grundstück auf das Auto des Nachbarn gefallen sein, zahlt dessen Teilkaskoversicherung. „Die Wohngebäudeversicherung zahlt zwar für Sturmschäden, Wasserschäden übernimmt sie jedoch nur, wenn sie durch Leitungswasser entstanden sind“, ergänzt Kessel. „Wenn der Orkan beispielsweise das Dach beschädigt hat, reguliert die Versicherung den Schaden am Dach. Auf dem Wasserschaden durch das eingedrungene Regenwasser bleibt man aber sitzen.“
Schäden durch (Stark-)regen oder Hochwasser lassen sich mit einer so genannten Elementarschadenversicherung abdecken. „Eigentümer sollten darauf achten, dass die Versicherung nicht nur bei Überschwemmungen, sondern auch bei Schäden durch Rückstau oder Witterungsniederschläge leistet“, so Kessel. Rückstau ist jedoch nur versicherbar, wenn es im Haus eine Rückstausicherung gibt.