PKV oder GKV im Alter? Worauf es bei der privaten Krankenversicherung im Alter ankommt

Wuppertal · Wer privat krankenversichert ist, profitiert in jungen, gesunden Jahren oft von einem günstigen Tarif in der PKV. Doch wie sieht es aus im Alter? Viele Menschen glauben, dass die PKV im Alter vor allem für Rentner mit niedrigen Bezügen kaum noch bezahlbar ist. Wer jedoch bereits beim Abschluss eines PKV-Vertrags auf einige Besonderheiten achtet und die Weichen in die richtige Richtung stellt, wird feststellen, dass die PKV selbst mit kleinen Rentenbezügen bezahlbar bleibt.

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Wechsel in die PKV in jungen Jahren

Wer im Angestelltenverhältnis mit dem Bruttojahreseinkommen die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze erreicht, hat grundsätzlich die Möglichkeit in die PKV zu wechseln, da man ab diesem Betrag den Höchstbeitragssatz in der GKV bezahlt. Stand 2020 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 56.250 Euro Bruttojahresgehalt. Der maximale Krankenkassenbeitrag in der GKV beläuft sich hier auf 684,38 Euro pro Monat (14,6% des Bruttomonatsgehalts). Die Hälfte des Beitrages übernimmt der Arbeitgeber.

Beim Wechsel in die PKV erhält der Angestellte vom Arbeitgeber ebenfalls einen Zuschuss. Dieser beträgt die Hälfte des Versicherungsbeitrags, jedoch nur bis zu einer Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, also höchstens 367,97 Euro.

Wer nicht angestellt ist, sondern selbstständig, für den fallen die GKV-Beiträge höher aus, da es in diesem Fall keinen Arbeitgeber gibt, der die Hälfte der Kosten übernimmt. Als Selbstständiger ist man bei der GKV freiwillig versichert. Der Höchstbeitrag liegt derzeit bei rund 842 Euro pro Monat. Für gutverdienende Selbstständige, die noch jung sind, lohnt sich der Blick auf die PKV-Tarife daher, denn diese liegen oft weit unter dem Höchstsatz des GKV-Beitrags, und bieten eine bessere Versorgung wie zum Beispiel die Übernahme der Kosten für Zahnprothesen und Implantate.

Wer als Angestellter oder Selbstständiger überlegt, in die PKV zu wechseln, sollte PKV-Tarife vergleichen und sich verschiedene Angebote einholen, um das passendste für sich auszuwählen.

Wichtig bei der Auswahl der PKV ist, dass man dabei die Rente immer im Hinterkopf hat und das möglichst schon bei der Tarifwahl mitberücksichtigt. Denn der vereinbarte Tarif ist auch im Rentenalter weiterzubezahlen.Außerdem sollte das Geld, das man in jungen Jahren bei der PKV spart, nicht verkonsumiert, sondern gespart werden. Das finanzielle Polster hilft dann im Rentenalter die Beiträge weiterzubezahlen, sodass man nicht den kompletten PKV-Beitrag von den Rentenbezügen bezahlen muss.

Kostenstruktur in der PKV im Alter

Sowohl die GKV- als auch die PKV-Beiträge werden regelmäßig erhöht, um die steigenden Kosten für ärztliche Behandlungen und Heilmittel weiterhin finanzieren zu können.

Ab dem 60. Lebensjahr haben Privatversicherte den Vorteil, dass der PKV-Beitrag um 10% geringer wird, da der gesetzliche Zuschlag entfällt. Außerdem fällt auch das Krankentagegeld weg, falls diese Tarifoption dazu gebucht wurde.

Wichtig ist, dass beim Abschluss eines PKV-Vertrages ein Beitragsentlastungstarif gewählt wird, um von dieser Beitragsreduzierung im Alter zu profitieren.

Erhält man Bezüge aus der Rentenversicherung ist es außerdem möglich, einen Zuschuss zur PKV zu beantragen, der im Moment bei 7,3 Prozent des Rentenzahlbetrags liegt.

Rentner haben auch das Recht innerhalb ihrer PKV den Tarif zu wechseln. Wurde der PKV-Vertrag vor 2009 abgeschlossen, ist ein Wechsel in den Standardtarif möglich, der dem Versorgungsniveau der GKV entspricht und günstiger ist als die Premium-Tarife der PKV. Wer vor 2009 eingetreten ist, die Versicherung aber gewechselt hat, hat diesen Wechselanspruch in den Standardtarif jedoch nicht mehr.Hat man nach 2009 die PKV abgeschlossen, hat man nur noch die Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln, der den Standardtarif abgelöst hat, vom Versorgungsumfang jedoch äquivalent zu diesem ist.Ein Wechsel empfiehlt sich jedoch nur, wenn es zu massiven finanziellen Engpässen im Alter kommt und die Rente nicht ausreicht, um den herkömmlichen PKV-Tarif weiterzubezahlen.

Wechsel zurück in die GKV im Alter?

Ein Wechsel in die GKV kann sich in Einzelfällen lohnen. Jedoch muss dabei beachtet werden, dass ein Wechsel zurück in die GKV nur bis zum 55. Lebensjahr möglich ist.

Um in die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden, muss man außerdem während 90% der zweiten Arbeitshälfte bereits Mitglied bei der GKV gewesen sein. Die Beiträge werden hierbei aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit berechnet.

Erfüllt man die Voraussetzungen für den Beitritt zur Krankenversicherung für Rentner nicht, bleibt nur die freiwillige Versicherung bei der GKV. Dabei werden die Beiträge aus dem vollständigen Einkommen berechnet, das heißt, es werden auch Einkünfte aus Vermietungen und Kapitalvermögen zur Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen.