Viel Lärm und wenig Miete
Eigentlich, daran ließen die Beteiligten keine Zweifel, ist die Stadt stolz auf das Wuppertal Institut. Jetzt trafen sich beide jedoch als Streitparteien im Landgericht.
Das Zivilgericht hatte sich am Donnerstag erneut mit der Frage von Mietminderungen in Nachbarschaft zur Döppersberg-Baustelle zu befassen. Es geht um die stolze Summe von 850.000 Euro, die das renommierte Wuppertal Institut in den Jahren 2010 bis 2013 nicht an seinen Vermieter — eine inzwischen insolvente Immobilienfirma — gezahlt hat. Immerhin eine Minderung von 40 Prozent. Zu viel, findet der Vermieter und klagt nun.
Das Besondere: Auf der Seite der Immobilienfirma sitzen auch die Stadt Wuppertal sowie die Wuppertaler Stadtwerke als sogenannte "Streithelfer". Denn: Der Vermieter ist für die Großbaustelle vor seinem Mietobjekt und ihre unangenehmen Begleiterscheinungen nicht verantwortlich, soll nun aber — eventuell — Einnahmeeinbußen hinnehmen. Sollte es also zu einem Vergleich kommen, so könnten nun die Stadt und die WSW von der Immobiliengesellschaft wiederum für Zahlungen in Anspruch genommen werden. Klar, dass beide ein eigenes Interesse daran haben, auf die Höhe dieses Betrags Einfluss zu nehmen.
Pikanterweise ergibt sich auf Seiten des Wuppertal Instituts eine ganz ähnliche Konstellation: Als hundertprozentige Tochter des Landes NRW müssen dessen Vertreter im Aufsichtsrat ebenfalls über die Finanzen abstimmen — bei ähnlich leeren Kassen.
Zu einer Einigung, wie sie das Gericht anregte, kam es noch nicht. Zu weit liegen die Vorstellungen über die Höhe der Mietminderungen auseinander. Jetzt muss das Wuppertal Institut auflisten, wann es wo in den Räumen der rund 3.000 Quadratmeter großen Mietfläche zu wie hohen Belastungen kam. Uwe Schneidewind, wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts, berichtete von massivem Lärm und Erschütterungen, die dazu geführt hätten, dass viele wissenschaftliche Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten mussten: "An lauten Tagen konnte man kein Gespräch führen."
Gibt es keine gütliche Einigung, steht allen Beteiligten ein langwieriges Verfahren bevor.