Ex-Dezernent Verleumdungsverdacht: Stadt zeigt Paschalis an

Wuppertal · Die Wuppertaler Stadtverwaltung hat ihren abgewählten Rechtsdezernenten Panagiotis Paschalis angezeigt. Darüber informierte die zuständige Staatsanwaltschaft.

Panagiotis Paschalis.

Foto: Bettina Osswald

"Es geht um Vorwürfe der Verleumdung, üblen Nachrede und falscher Verdächtigung bei Äußerungen über die Vorgänge rund um die Stadtverwaltung und die Firma ASS", sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. Zugleich fordert Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig in einem Zivilprozess von Paschalis Unterlassungserklärungen, den Widerruf mehrerer Behauptungen und mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld wegen Texten auf Twitter und Facebook. Das teilte das Landgericht mit.

Baumert erläuterte, die Anzeige der Stadt in einem Brief von Oberbürgermeister Andreas Mucke sei Mittwoch (20. Februar 2019) eingegangen. Sie beziehe sich auf mutmaßliche Vertuschungsvorwürfe Paschalis gegen Mucke, Slawig und weitere Personen. Paschalis solle öffentlich behauptet haben, es habe "offensichtlich eine Unrechtsabrede" zwischen Verwaltungsmitgliedern und Politikern gegeben. Vor diesem Hintergrund hätten die Beteiligten weitere Personen gezwungen, gegen Dienstpflichten und Gesetze zu verstoßen. In dem Zusammenhang solle auch ein Beitrag in einer Wuppertaler Zeitung vom 15. Dezember 2018 stehen.

Hintergrund sind zurückliegende, massenhafte Zulassung von Autos der Bochumer Firma ASS in Wuppertal und ein Gegengeschäft der Verwaltung mit dem selben Unternehmen. Nach einer internen Prüfung hat die Verwaltung diese Beziehung inzwischen beendet. Das Landgericht Bochum hat sie in einem Zivilprozess nicht rechtskräftig als sittenwidriges Scheingeschäft bewertet: Ziel seil allein gewesen, verbotenerweise Gebühren zu senken.

Zur Anzeige der Stadt erläuterte eine Sprecherin der Verwaltung: "Auslöser war das aus den Reihen unserer Beschäftigten sowie des Rates der Stadt artikulierten Schutzbedürfniss der betroffenen Personen gegen derartige öffentliche Anschuldigungen."

Was Slawigs Zivielklage betrifft teilte das Landgericht mit, der Kläger fordere ein Verbot bestimmter Äußerungen von Paschalis. So solle der nicht länger behaupten dürfen, Slawig sei vor dem oder bis zum 12. Dezember 2018 Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gewesen. Laut Slawig habe Paschalis bereits vor der Klage vom 17. Januar 2019 eine Unterlassungserklärung abgegeben. Diese gehe dem Kläger aber nicht weit genug.

Die Staatsanwaltschaft hatte schon früher bestätigt, nicht gegen Slawig zu ermitteln. Oberstaatsanwalt Baumert erläuterte erneut, dass seine Behörde im Zusammenhang mit ASS gegen drei Mitglieder der Stadtverwaltung ermittle, die sämtlich nicht im Licht der Öffentlichkeit stünden. Auslöser sei eine Strafanzeige von Oberbürgermeister Mucke aus 2017. Baumert fügte hinzu: "Die vielfachen Eingaben des Herrn Paschalis haben hier nicht dazu geführt, dass gegen weitere Personen ermittelt würde."

Laut Staatsanwaltschaft wird die Behörde aufgrund der aktuellen, städtischen Anzeige gegen Paschalis ermitteln und die Vorwürfe prüfen. Im Zivilprozess hat laut Landgericht Paschalis Zeit, auf die Klage von Slawig zu erwidern. Ein Termin für eine Verhandlung sei noch nicht bestimmt. Die Abwahl von Paschalis hat im Januar das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht rechtskräftig bestätigt. Laut früheren Äußerungen aus der Stadtpolitik war das Vertrauen in der Verwaltungsspitze zerrüttet.