Tod im Freibad
Fünf Jahre nach dem tödlichen Schwimmunfall eines siebenjährigen Jungen im Freibad Neuenhof hat jetzt die Verhandlung über ein eventuelles Schmerzensgeld begonnen. Die Familie des Kindes verlangt 65.000 Euro von den Betreuern einer Ferienfreizeit, vom Schwimmverein Neuenhof und von einer Bademeisterin.
Vor dem Landgericht wurde jetzt die mündliche Verhandlung eröffnet: Die Eltern und der Zwillingsbruder des Toten aus Velbert fordern jeweils 20.000 Euro wegen der Folgen des Unfalls für sich, darüber hinaus als Erben des Siebenjährigen 5000 Euro, die ihm für seine Leiden vor dem Tod zustehen sollen. Grund für die Ansprüche soll die mutmaßlich verletzte Aufsichtspflicht sein.
Der Siebenjährige war im Juli 2009 mit einer Feriengruppe in das Freibad auf Küllenhahn gekommen. Dabei sollen die Betreuer den Nichtschwimmer ausdrücklich zum Ausflug zugelassen haben. Am Nachmittag bemerkte ein anderes Kind den Jungen leblos im Nichtschwimmerbereich, offenbar ohne dass es zuvor Anzeichen für Gefahr gegeben hätte. Badegäste riefen den Rettungsdienst, der Bruder sah hilflos die vergeblichen Wiederbelebungsversuche mit an.
Die Polizei evakuierte das Bad nur Minuten nach dem Unfall und nahm die Ermittlungen auf. Angeklagt wurde schließlich niemand: Trotz aufwändiger Untersuchungen konnten Experten nicht klären, woran der Junge starb, und wie jemand den Tod des Jungen hätte verhindern können.
In dem aktuellen Verfahren gehe es für die Familie vor allem um die Aufklärung des Unglücksfalls, erläutert deren Rechtsanwalt Oguz Özkan auf Anfrage. Dazu gehöre, wo genau der ältere Betreuer der zwölfköpfigen Ausflugs-Gruppe zur Zeit des Unfalls war: "Während des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft haben die Betreuer geschwiegen, was ihr Recht ist. Für die Eltern ist das sehr unbefriedigend. Niemand sagt ihnen etwas. Es gab nicht einmal eine persönliche Beileidsbekundung seitens der Betreuer."
In einer vorläufigen Einschätzung hat das Gericht signalisiert, die Velberter Betreuer der zwölfköpfigen Gruppe könnte eine strengere Pflicht zur Aufsicht treffen als den Schwimmverein oder die Bademeisterin, die Hunderte Gäste im Blick haben musste. Rechtsanwalt Özkan führt aus, der Verein sei beklagt, weil womöglich organisatorische Mängel bestanden haben: "Die Bademeisterin, die eigentlich Aufsicht führen sollte, hat während des Unfalls auch an der Kasse gearbeitet."