Straßenreinigung: Strittige Satzung
Mit Genugtuung hat der Verein "Haus und Grund Wuppertal und Umfeld" einen Hinweis des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen, das sich mit der Klage eines Mitglieds gegen die Heranziehung für Straßenreinigungsgebühren als "Hinterlieger" befasste.
21.02.2015
, 00:00 Uhr
Nach der Meinung der Richter, so "Haus und Grund", verstoße die für Hinterlieger von der Stadt Wuppertal getroffene Regelung gegen den Grundsatz der Abgabengerechtigkeit. Der Verein rät deswegen Hinterliegern oder Hinteranliegern, die sich zu Unrecht veranlagt sehen, unverzüglich mit der Stadt Kontakt aufzunehmen, um eine kurzfristige Aufhebung des Bescheids zu erwirken oder gegebenenfalls zu klagen.