Infrastrukturförderabgabe Steuerzahlerbund: Rat soll Bettensteuer ablehnen
Wuppertal · Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen fordert den Rat der Stadt Wuppertal auf, die geplante neue Infrastrukturförderabgabe, die so genannte „Bettensteuer“, abzulehnen. Ein entsprechendes Schreiben haben die Ratsmitglieder erhalten.
„Die Bettensteuer ist eine kommunale Bagatellsteuer. Sie kann keinen wirksamen Beitrag zur Konsolidierung der Stadtfinanzen leisten“, so der nordrhein-westfälische BdSt-Vorsitzende Rik Steinheuer. Zudem sei zu befürchten, dass die Einnahmen der Stadt Wuppertal aus der Gewerbe- und der Einkommensteuer sinken, wenn durch die Einführung der Bettensteuer der Umsatz in der Hotelbranche zurückgehe.
„Auch ist die rechtliche Zulässigkeit einer Bettensteuer noch nicht geklärt. Beim Bundesverfassungsgericht sind vier Verfassungsbeschwerden gegen die Bettensteuer in Bremen, Freiburg und Hamburg anhängig. Der Bund der Steuerzahler hat in seiner vom Bundesverfassungsgericht erbetenen schriftlichen Stellungnahme zu den Klagen deutlich herausgearbeitet, dass die Erhebung einer Bettensteuer nach seiner Auffassung verfassungswidrig ist“, heißt es. „So bestehen erhebliche Zweifel, ob die Bettensteuer genügenden Abstand zur Umsatzsteuer aufweist. Insbesondere dort, wo ein proportionaler Steuersatz erhoben wird – wie in Wuppertal geplant - ist die Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer gegeben. Außerdem ist keine hinreichende Abgrenzung zwischen zwingend beruflichen und privaten Übernachtungen gewährleistet. Dies liegt an den teils sehr unterschiedlichen Auffassungen, was eine zwingende berufliche Übernachtung ist, und den unzureichenden Kontrollen durch die Gemeinde.“
Steinheuer: „Der Rat der Stadt Wuppertal sollte auf die Einführung einer Bettensteuer verzichten. Zumindest muss er die Entscheidung zurückstellen, bis das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat.“