OB-Stichwahl Nocke: „Ein Pyrrhussieg der SPD“
Wuppertal / Düsseldorf · Der Wuppertaler CDU-Vorsitzende Matthias Nocke hat die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts in Münster zur OB-Stichwahl „mit Erstaunen und Bedauern“ zur Kenntnis genommen.
„Selbst beim Bürgerentscheid über das Seilbahnprojekt haben mehr Wuppertalerinnen und Wuppertaler teilgenommen, als an der Oberbürgermeister-Stichwahl zwischen Peter Jung und Andreas Mucke im Jahr 2015. Die Vertretungsvollmacht der Gewählten wird durch eine Absenkung der Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang noch einmal durch den Gesetzgeber reduziert“, so Nocke.
Der Christdemokrat wertet die Beibehaltung der Stichwahl als Schwächung der kommunalen Demokratie. Für Wuppertal sei der Gerichtserfolg der obsiegenden Abgeordneten für die SPD jedoch ein Pyrrhussieg: Durch einen zweiten Wahlgang am 27. September 2020 hättenn“ die Wählerinnen und Wähler all jener Parteien und Gruppen, die sich möglicherweise nicht im ersten Anlauf für eine Unterstützung von Prof. Uwe Schneidewind entscheiden können, die Möglichkeit für den Wechsel an der Wuppertaler Rathausspitze zu stimmen“.
Die CDU geht nun Verzögerungen bei der Ratskandidatenaufstellung aus, da das Kommunalwahlgesetz voraussichtlich erst Mitte März in dritte Lesung des Landtages kommen werde und wegen gerichtlich veränderter Abweichungsquoten von der neuen Bemessungsgrundlage „Wahlberechtigte statt Einwohner“ zahlreiche Änderungen im Zuschnitt der Wuppertaler Ratswahlbezirke erwartet würden. Die Änderungen könne der zuständige städtische Wahlausschuss erst nach der Verabschiedung des Gesetzes vornehmen.