Nach dem Hochwasser Firmen können bei der IHK Hilfsgelder beantragen

Wuppertal · Ab sofort können von der Flut stark betroffene bergische Unternehmen Unterstützung durch die IHK-Hochwasserhilfe beantragen.

In Beyenburg wurde unter anderem ein Friseursalon stark beschädigt.

Foto: Christoph Petersen

Mitgliedsunternehmen der Bergischen IHK, denen durch die Unwetterkatastrophe am 14. Juli Schäden von mehr als 5.000 Euro entstanden sind, können Hilfe anfordern. Das Geld dient dazu, etwa Kosten für Aufräum- und Reparaturarbeiten, Ersatzbeschaffungen oder Umsatzausfall zu verringern. Die Schäden müssen an einem Standort im Bergischen Städtedreieck aufgetreten sein und dürfen nicht durch Versicherungen abgedeckt sein. Staatliche oder andere Unterstützungen durch Dritte werden angerechnet. Ein entsprechendes Formular steht unter der Adresse bergische.ihk.de/hochwasserhilfe bereit.

„Ich freue mich sehr, dass wir den Unternehmen helfen können“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Wenge. Das sei auch der großen Spendenbereitschaft der bergischen Unternehmen zu verdanken. „Insgesamt haben wir auf unserem extra eingerichteten Spendenkonto knapp 320.000 Euro sammeln können. Das zeigt die große Solidarität der bergischen Unternehmer untereinander“, unterstreicht Wenge. Die ankommenden Anträge werden ab jetzt einmal wöchentlich einem extra dafür einberufenen IHK-Gremium zur Entscheidung vorgelegt. Die Auszahlung soll unmittelbar danach erfolgen, damit die Unternehmen das Geld schnell zur Verfügung haben.

Es werden weiter Hilfsgelder gesammelt. Unternehmen können ihre Spende auf folgendes Konto überweisen: Bergische IHK, IBAN: DE21 3305 0000 0000 1157 17, BIC: WUPSDE33XXX, Stichwort: „Hochwasserhilfe“ – die Kontodaten und viele weitere Infos gibt es auch auf bergische.ihk.de