Gutachten vorgelegt Möglicherweise neue Regeln für Regenwasserversickerung

Wuppertal · Regenwasserversickerung schützt bei extremen Wetterlagen nicht vor Hochwasser und entsprechenden Schäden, hat aber positive Effekte fürs Klima. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) mit Partnern erarbeitet hat.

Noch fließt das Regenwasser oft in die öffentlichen Kanäle.

Foto: Wuppertaler Rundschau/jak

Empfehlungen, wie künftig mit Regenwasserversickerung in Wuppertal umgegangen werden kann, werden jetzt der Politik zur Entscheidung vorgelegt.

Nach dem Starkregenereignis vom Juli 2021 hatte Oberbürgermeister Schneidewind die „Taskforce Hochwasser und Klimaresilienz“ ins Leben gerufen, um die Vorkommnisse aufzuarbeiten und Arbeitsschwerpunkte im Rahmen eines verbesserten Hochwasserschutzes festzulegen. Mit Einrichtung der Task Force wurde an den WAW und das Ressort Umweltschutz der Auftrag formuliert, die Zulassung von Regenwasserversickerung auf Grundstücken unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten zu prüfen.

Anträge der Politik gaben der Verwaltung zudem den Auftrag, eine Neugestaltung des Anschluss- und Benutzungszwanges an die Regenwasserkanalisation zu prüfen und eine mögliche Nutzung der lokalen Versickerung zu erarbeiten. Der WAW hat dafür eine eigene Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitarbeitern des Umweltschutzressorts, der Koordinierungsstelle Klimaschutz, der Wuppertaler Stadtwerke (WSW) sowie des Ingenieurbüros Dr. Pecher AG eingerichtet.

Die Arbeitsgruppe schlägt jetzt vor, Bürgerinnen und Bürger für schon jetzt mögliche umweltbewusste Maßnahmen zu gewinnen und die Einrichtung von Versickerungsanlagen mit Überlauf an das Kanalnetz und Dachbegrünung zu fördern, indem finanzielle Anreize geschaffen werden – durch die Ermäßigung der Regenwassergebühr.

Gleichzeitig will die Verwaltung ihren Beitrag leisten, indem sie in neuen Bau- und Erschließungsgebieten öffentliche Versickerung vorsieht. Schließlich soll durch eine Ausnahmevorschrift für sogenannte Mischwassergebiete die Versickerung auch dann ermöglicht werden, wenn das Regenwasser ansonsten mit Schmutzwasser vermischt würde.

Wichtiges Kriterium, das die Arbeitsgruppe für den ökologisch sinnvollen Umgang mit Versickerung festgelegt hat: Versickerung darf nicht unkontrolliert erfolgen, sondern muss je nach örtlichen Gegebenheiten bewertet werden, Versickerungsanlagen sollten immer einen Überlauf an das Kanalsystem haben. Das sieht auch eine Mustersatzung zur Abwasserbeseitigung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen so vor.

Die Dr. Pecher AG wurde beauftragt, die Auswirkungen einer veränderten Versickerungsstrategie auf Starkregenereignisse zu begutachten. Das Ergebnis mehrerer Simulationen: Bei Starkregen ist die Versickerung nicht geeignet, die Folgen an Überflutungsschwerpunkten zu mindern.

Unter ökologischen Gesichtspunkten, so die Arbeitsgruppe, ist Versickerung sinnvoll und sollte bei weiteren Planungen berücksichtigt und ausgebaut werden. Weniger positiv ist die ökonomische Bilanz: Fallen Grundstückseigner wegen Versickerung als Gebührenzahler für die Regenwassergebühr aus, steigen die Kosten für alle, die weiterhin an das Kanalsystem angeschlossen sein müssen.

Über die im Gutachten vorgeschlagenen Maßnahmen soll ein politischer Grundsatzbeschluss getroffen werden, dessen Umsetzungen dann Anfang 2023 erfolgen sollen.