Urteil vor dem Wuppertaler Landgericht Knüppelschläge gegen Polizistin: Fünf Jahre Gefängnis

Wuppertal · Für einen brutalen Schlagstockangriff auf eine Polizistin muss ein 33-jähriger Angeklagter aus der Elberfelder Nordstadt fünf Jahre ins Gefängnis. Laut Feststellungen hatte der vielfach vorbestrafte Obdachlose die Beamtin (24) mit ihrer eigener Waffe attackiert: Er wollte nicht schon wieder festgenommen werden.

Der Angeklagte (33) mit seinem Anwalt Claus Burghoff im Landgericht Wuppertal.

Foto: Dirk Lotze

Das Landgericht Wuppertal hat ihn am Dienstag wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands verurteilt.

Das Opfer war am 15. Januar 2016 im Kampf mit den Mann nahe dem Mirker Bahnhof auf einem vereisten Gehsteig ausgerutscht und gestürzt. Dabei verlor die Frau ihren Schlagstock. Laut Feststellungen hat der Angeklagte mit dieser Waffe auf ihren Kopf eingedroschen "wie mit der Axt". Die Frau wurde nur leicht verletzt, wohl weil sie einen Teil der Hiebe abwehren konnte. Grund für den Einsatz war ein mutmaßlicher Diebstahl aus einem geparkten Auto gewesen. Zeugen hatten den Angeklagten beobachtet und die Polizei gerufen.

Das Urteil übertrifft den Antrag der Staatsanwaltschaft um ein Jahr. Das Gericht stellte fest: "Diese Strafe ist erforderlich, um der Tat und dem Unrecht gerecht zu werden. Der Angriff richtete sich gegen eine Polizistin, die rechtmäßig handelte. Der Angeklagte wusste, dass sie auch ihm helfen würde, wenn er in Not wäre."

Klare Stellung nahm das Gericht zur Ausbildung der Polizei. Der zweite Polizist aus dem Streifenwagen der Verletzten hatte den Angreifer von hinten mit der Pistole bedroht und mindestens fünf Schläge lang zu Schießen gedroht. Der Angeklagte hatte ihn womöglich erst bemerkt, als er seinen Angriff schon beendet hatte. Die Vorsitzende Richterin: "Wir stellen fest, dass es offenbar eine sehr große Zurückhaltung beim Einsatz der Schusswaffe gibt. Aus unserer Sicht wäre es sinnvoll, den jungen Beamten diesen Druck zu nehmen, wenn sie dieses Mittel einsetzen müssen."

Außerdem sollte laut Gericht die Polizei dazu zurückkehren, die Einsatzteams aus jüngeren und älteren Beamten zu mischen. Ein Zeuge hatte erklärt, dass dies wegen Personalknappheit nicht mehr gemacht werde.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.