Urteil des Düsseldorfer Verwaltugsgerichts Stadt durfte Beiträge nicht erheben

Wuppertal / Düsseldorf · Die Stadt Wuppertal hat vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf eine juristische Niederlage erlitten. Dabei ging es um die Frage, ob sie noch 2014 Erschließungsbeiträge für den 1983/84 erfolgten Ausbau der Straße Am Walde erheben durfte.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat am Montag (4. Juli 2016) den Klagen von zwei Anliegern gegen entsprechende Bescheide in Höhe von jeweils rund 3.500 Euro stattgegeben.

Die Kammer begründete ihr Urteil so: Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts müsse ein Grundstückseigentümer klar vorhersehen können, ob er für sein Grundstück (noch) kommunale Abgaben zu bezahlen habe. Eine solche Vorhersehbarkeit sei nicht mehr gegeben, wenn die Stadt mehr als 30 Jahre nach der für den Grundstückseigentümer äußerlich erkennbaren vollständigen technischen Herstellung einer Straße Erschließungsbeiträge erhebe.

Die Straße Am Walde in Wuppertal war bereits im Mai 1984 technisch vollständig hergestellt. Die Fahrbahn und die Gehwege waren vollständig ausgebaut, die Straßenbeleuchtung installiert und die Straßenentwässerung gewährleistet. "Die Stadt kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass über die technische Herstellung hinaus rechtliche Voraussetzungen für die Beitragserhebung geschaffen werden mussten", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

Die Kammer ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Berufung zu, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.