Ein betroffener Anwohner hatte über einen Rechtsanwalt Strafanzeige wegen Herbeiführens einer Überschwemmung und anderem erstattet. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben „nach intensiven Vorermittlungen“ keinen „Anfangsverdacht für etwaig begangene Straftaten festgestellt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt“.
Wuppertaler Talachse unter Wasser
Diese Entscheidung ließ der Rechtsanwalt anfechten und beantragte eine Entscheidung des Generalstaatsanwalts. Dieser wies die Beschwerde mit Bescheid vom 4. Januar 2023 als „unbegründet“ zurück. „Da ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung hiergegen nicht fristgerecht gestellt wurde, ist die Entscheidung bestandskräftig“, so Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert.