Moschee-Neubau Gathe: Bürgerbegehren laut Gutachten unzulässig
Wuppertal · Das von der Wuppertaler Stadtverwaltung bei einer Fachkanzlei beauftragte Rechtsgutachten geht davon aus, dass das Bürgerbegehren gegen einen Moschee-Neubau an der Gathe unzulässig ist.
„Die Begründung ist, dass sich das Bürgerbegehren gegen den vom Rat bereits im Jahr 2013 beschlossenen Bebauungsplan für das Areal an der Gathe richtet. Bürgerbegehren gegen Bebauungsplanverfahren sind vom Gesetzgeber aber ganz bewusst ausgeschlossen worden, weil diese Verfahren in sich schon umfassende Beteiligungselemente für Bürger beinhalten“, teilte das Rathaus am Dienstag (30. Mai 2023) mit.
Das Wahlamt sei bei einer ersten Prüfung nach der Einreichung des Bürgerbegehrens im März zu derselben Einschätzung gekommen. „Die Initiatoren wurden darüber unterrichtet und auf die Möglichkeit hingewiesen, dass sie auch schon vor dem Sammeln von Unterschriften einen Ratsbeschluss über die Zulässigkeit beantragen können. Von dieser Option wurde jedoch kein Gebrauch gemacht“, so die Stadt.
Die Frist, um die Unterschriften einzureichen, endet am 12. Juni. Das Quorum verlangt für ein gesamtstädtisches Bürgerbegehren rund 10.500 in Wuppertal zur Kommunalwahl zugelassene Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Ein formaler Beschluss des Rates zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens könnte nach der Sommerpause gefasst werden.