Fatale Attest-Lücke: Mehrere tausend Euro Verlust
Wuppertal · Wer Krankengeld bezieht, sollte sich die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit unbedingt rechtzeitig attestieren lassen. Schon wer einen Tag zu spät beim Arzt erscheint, setzt Tausende von Euro aufs Spiel.
So wie Stefan D.
Seit Juli 2015 ist der 28-Jährige nach einem Unfall krankgeschrieben. Alle 14 Tage hat er sich seither bei seiner Ärztin vorgestellt und eine Folgebescheinigung für die Krankenkasse bekommen und eingereicht. So auch am 30. Juni dieses Jahres, als die Praxis ihn versehentlich bis zum 9. Juni krankschrieb — eigentlich aber den 9. Juli meinte.
"Ich erfuhr von dem Irrtum nichts, sondern bekam einen nächsten Termin für den 14. Juli, dort wurde ich wieder für 14 Tage arbeitsunfähig geschrieben", erklärt Stefan D.. Die Arztpraxis bestätigte der Kasse den Termin-Irrtum und erläuterte im Attest auch, dass es sich in jedem Falle um eine fortlaufende Bescheinigung handele, die auch für die Tage zwischen dem 9. Juli (einem Samstag) und dem 14. Juli gelte.
Die "Barmer GEK", bei der Stefan D. versichert ist, ging ohnehin von einem Irrtum aus und zahlte bis einschließlich 9. Juli Krankengeld, danach aber nicht mehr. Pressesprecherin Birte Schwarz erläutert: "Wenn Versicherte über die Dauer der Krankmeldung hinaus arbeitsunfähig sind, müssen sie zur weiteren Feststellung spätestens am nächsten Werktag einen Arzt aufsuchen. Herr D. hätte also spätestens am Montag, 11. Juli, erneut zum Arzt gehen müssen." Da aber zwischen dem 10. und dem 13. Juli eine Lücke entstanden war, erlosch der Anspruch auf Krankengeld.
"Gesetzlich Versicherte werden auf verschiedenen Wegen — zum Beispiel einem deutlichen Hinweis auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder durch Merkblätter ihrer Krankenkasse - über die Notwendigkeit eines lückenlosen Nachweises informiert. Auch die Vertragsärzte sind über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen darüber informiert", sagt die Barmer-Pressestelle.
Da Stephan D. während seiner Arbeitsunfähigkeit im November arbeitslos geworden war, hätte er sich umgehend bei der Agentur für Arbeit melden müssen. Durch den verlorenen Krankengeldanspruch steht ihm für die weitere Dauer der Erkrankung lediglich Arbeitslosengeld II zu. Eigentlich wäre er noch bis November im Krankengeldbezug geblieben, die jetzt entstehende Differenz beträgt mehrere Tausend Euro...