Kriminalität Fahrchips-Dieb (16) zu Arbeitsstunden verurteilt
Wuppertal · Er war in einen Kirmeswagen eingebrochen, hatte 772 Fahr-Chips für den Autoscooter gestohlen und die versucht, am folgenden Tag an Jugendliche zu verkaufen.
Für die Tat vom März 2016 in Oberbarmen verurteilte das Amtsgericht einen 16-Jährigen am Dienstag nach Jugendrecht zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zusätzlich muss er regelmäßig Drogentests vorlegen und sich um Ausbildung bemühen, dann wird gegen ihn keine Gefängnisstrafe verhängt. Für die Einbruchsschäden haftet er nach zivilem Recht. Gegen einen mutmaßlichen Komplizen läuft ein weiteres Verfahren.
Mit eingerechnet hat das Gericht zusätzliche Taten des 16-Jährigen aus den folgenden Monaten. Im Urteil sei berücksichtigt, dass es seit August 2016 keine neuen Vorwürfe mehr gibt, erläuterte eine Behördensprecherin: "Das haben die Richter als erste positive Ansätze gewertet."
Das Urteil ist rechtskräftig.