Gefälschte Einweg E-Zigaretten im Umlauf Gefälschte Einweg E-Zigaretten im Umlauf

E-Zigaretten sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden und werden von vielen Menschen als Alternative zu herkömmlichen Tabakprodukten genutzt. Leider gibt es aber auch eine wachsende Zahl von gefälschten E-Zigaretten und Liquids auf dem Markt, die nicht nur minderwertig sind, sondern auch ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko darstellen können. In diesem Blogartikel werden wir uns mit dem Problem der gefälschten E-Zigaretten beschäftigen und erklären, wie man sie erkennen und vermeiden kann.

Foto: Unsplash/Romain Blu

Zunahme von Fällen mit gefälschtem Liquid

Das Hauptzollamt Münster führte im Februar an insgesamt drei Tagen sogenannte verdachtsunabhängige Kontrollen in Liquid Shops, Tabakläden, und Kiosken durch. Insgesamt wurden 15 Verkaufsstellen im Stadtgebiet Münster sowie in den Landkreisen Steinfurt und Coesfeld überprüft und auf illegale Aktivitäten kontrolliert. In elf der insgesamt 15 Verkaufsstellen wurden über 370 Liter unversteuerte Liquids gefunden. Dies entspricht nach einer ersten Schätzung des Hauptzollamtes einem Steuerschaden von über 60.000 Euro. Gegen alle betroffenen Verkaufsstellen wurden Strafverfahren aufgrund des Tatverdachts der Steuerhinterziehung und der Steuerhehlerei aufgenommen. Bei den Verkaufsstellen handelte es sich laut Pressemitteilung überwiegend um „Kioske, Tabakläden sowie Shisha-Shops“.

Wie kann man als Verbraucher gefälschte E-Zigaretten erkennen?

Martin Schäf vom E-Zigaretten Fachhandel Liquido24 zeigt Indizien, anhand denen man erkennt, dass es sich um gefälschte Einweg E-Zigaretten handeln könnte

1. Fehlt ein Totenkopfsymbol oder ein Ausrufezeichen mit dem Signalwort ,,Achtung“ auf der Umverpackung?

Je nach Nikotingehalt müssen Hersteller unterschiedliche Kennzeichnungselemente auf der Verpackung anbringen. Bei einer Nikotinstärke von 1,67 % und mehr, muss das Piktogramm GHS 06 gekennzeichnet werden. Dieses Piktogramm beinhaltet das ,,Totenkopf Symbol“ und trägt das Signalwort: Gefahr! Ist der Nikotingehalt hingegen unter 1,67 % muss grundsätzlich das Piktogramm mit einem Ausrufezeichen aufgedruckt werden. Das Signalwort ist in diesem Fall: Achtung!

Fehlen solche Piktogramme, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein gefälschtes Produkt, welches keine Zulassung in Deutschland besitzt. In diesem Fall sollte das Produkt unter keinen Umständen konsumiert werden.

2. Sind keine Warnhinweise, ähnlich wie auf Tabakzigaretten, auf der Packung zu finden?

Gemäß § 27 Abs. 2 und 3 TabakerzV müssen nikotinhaltige elektronische Zigaretten mit einem gesundheitsbezogenen Warnhinweis gekennzeichnet werden. Dieser muss lauten: „Dieses Produkt enthält Nikotin, einen Stoff, der stark abhängig macht. In der Vergangenheit wurden vermehrt Abweichungen von diesem Warnhinweis festgestellt. Fehlerhafte Formulierungen und falsche Größen gehören zu den häufigsten Abweichungen.

3. Fehlt ein Beipackzettel?

Elektronische Zigaretten müssen gemäß § 27 Abs. 1 und 2 TabakerzV mit einem Beipackzettel versehen sein, der in deutscher Sprache verfasst, allgemein verständlich und gut lesbar sein muss. Eine Kennzeichnung auf der Verpackung ersetzt diese Angaben nicht.

4. Fehlen Unternehmensname sowie Telefonnummer auf der inneren Verpackung?

Das Kennzeichnungsetikett auf einer inneren Verpackung muss laut Artikel 18 den sogenannten Produktidentifikator sowie Name und Telefonnummer des Lieferanten des Stoffes oder Gemisches beinhalten. Fehlen diese Angaben, handelt es sich ebenfalls höchstwahrscheinlich um eine Fälschung.

5. Fehlt eine Steuerbanderole?

Alle Liquids zum Verdampfen in der E-Zigarette, erhalten nach der neuen gesetzlichen Regelung künftig eine Steuerbanderole, wie sie bereits von der klassischen Tabakzigarette bekannt ist. Liquids ohne Steuerbanderole dürfen nicht angeboten oder in Verkehr gebracht werden. Eine fehlende Steuerbanderole kann für Verbraucher ebenfalls als sicheres Indiz für gefälschte oder illegale Produkte dienen.