Döppersberg: Verband wirft Stadt Planungsfehler vor

Wuppertal · Der Rheinische Einzelhandels- und Dienstleistungsverband in Wuppertal geht juristisch gegen den Döpperberg-Bebauungsplan vor. Er hat die Stadt aufgefordert, die "Fehler im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens zu beheben".

Die geplanten Bauabschnitte des FOC - beginnend mit der ehemaligen Bundesbahndirektion unten.

Foto: ATP Architekten Ingenieure

Der REHDV hat zudem die Bezirksregierung informiert und gebeten, "die Beanstandung des Ratsbeschlusses zu prüfen".

Geschäftsführer Ralf Engel, zugleich Rechtsanwalt, hat nach eigenen Angaben das Bauleitplanverfahren eingehend geprüft, "u.a. weil das Gebäude der ehemaligen Bundesbahndirektion Teil des Bebauungsplans und wesentlicher Bestandteil des FOC-Verfahrens in Wuppertal ist".

Die Stadt habe die Stellungnahme des REHDV "Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (…) nachweislich inhaltlich nicht berücksichtigt", vor der Planung die Belange des Einzelhandels "nicht ermittelt bzw. nur unzureichend" und den Stellplatzbedarf für ein FOC nicht bewertet sowie die Belange des Denkmalschutzes sowie das planungsrechtlich fortgeschrittene DOV-Vorhaben in Remscheid nicht eingearbeitet, so Engel.

In einer Stellungnahme bestreitet die Stadt planungsrechtliche Fehler. Dies sei bedenklich; ihr sollte daran gelegen sein, einen "planungslosen Zustand" zu verhindern, so Engel. "Dies wäre die Konsequenz, falls ein Dritter die Rüge des Verbandes zum Anlass nimmt, die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüfen zu lassen." Die Friste ende am 22. Oktober 2015.