Ärger mit dem Jobcenter "Die Anträge schlicht ignoriert"
Wuppertal · Als Blinder hat sich Kamil Günay mit seiner Situation gut arrangiert. Jetzt allerdings fordert das Jobcenter von ihm, er solle sich eine kleinere Wohnung suchen. Aber nicht nur deswegen fühlt der 43-Jährige sich von der Behörde diskriminiert.
Auf Rundschau-Initiative hat das Jobcenter jetzt eingelenkt.
"Ende 1998 ging das Unternehmen ging in die Insolvenz, ich wurde arbeitslos und lebte von Leistungen der Arbeitsagentur, suche seit dieser Zeit einen neuen Job", berichtet der gelernte Kaufmann im Gespräch mit der Rundschau. Und weiter, wie mit dem Übergang zum Jobcenter 2005 der Ärger begann: "In meinem Behindertenausweis ist ein 'H' für 'Hilflos' vermerkt. Das bringt mir steuerliche Vorteile, ändert aber nichts daran, dass ich bis auf meine Sehschwäche körperlich und geistig fit bin und entsprechend arbeiten kann."
Doch vom Jobcenter hieß es plötzlich, Kamil Günay sei wegen des Vermerks nicht mehr erwerbsfähig und falle damit in die Grundsicherung. Dagegen hat sich der 43-Jährige bisher mit Hilfe eines Anwaltes wehren können.
Seit 18 Jahren lebt er in einer 65 Quadratmeter großen Wohnung am Höchsten. Eingerichtet mit vielen Hilfsmitteln, die sein Handicap kompensieren. Und er ist bestens vertraut mit den Dingen des Alltags, kennt sich aus mit dem öffentlichen Nahverkehr, mit Läden und Dienstleistern — und hat Freunde, die im Notfall schnell vor Ort sein könn(t)en.
Geht es nach dem Jobcenter, ist es damit zum 31. Juni Schluss: Die Behörde hat Kamil Günay jetzt mitgeteilt, er solle sich eine kleinere Wohnung suchen oder müsse, da ihm nur 50 Quadratmeter zustehen, den Mehrkostenanteil von 146 Euro selber tragen. Brisant an der Sache: Als Behinderter hat er durchaus Anspruch auf 15 Quadratmeter mehr. Und diesen Zusatzanspruch hat er auch immer wieder eingefordert. Aber: "Bisher wurden die entsprechenden Anträge schlicht ignoriert", sagt er mit Verbitterung. Denn für ihn steht einiges auf dem Spiel: "Die bekannte Umgebung, die mir Sicherheit gibt. Wenn ich hier raus muss, verliere ich so viel."
Kamil Günay fühlt sich diskriminiert: Weil das Jobcenter ihn in die Grundsicherung drängen will, ihm nicht hilft, einen Job zu finden — und jetzt auch noch den Umzug in eine kleinere Wohnung fordert.
Auf Nachfrage der Rundschau erklärt Jobcenter-Chef Thomas Lenz, dass per Vorgaberichtlinie ein "H" im Ausweis eine Einstufung in die Grundsicherung nahelege, aber nicht zwingend sei. Somit könne Kamil Günay auch weiterhin Arbeitslosengeld II beziehen. Und Lenz zum Thema Wohnung: "Wir haben die Angelegenheit nochmals geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass ihm die 65-Quadratmeter-Wohnung zusteht und er selbstverständlich bleiben darf."