410.810 Euro CDU begrüßt Förderung der Barmer Innenstadt durch das Land
Wuppertal · Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ landesweit noch in diesem Jahr 129 Kommunen insgesamt 40 Millionen Euro für das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren zur Verfügung. Davon fließen 410.810 Euro aus dem Programm „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ nach Wuppertal für die Barmer Innenstadt.
„Der Wandel im Handel ist im vollen Gange und wird durch den Corona-bedingten Shutdown noch beschleunigt“, sagt CDU-Kreisvorsitzender Dr. Rolf Köster. „Die Innenstädte sind das Herz unserer Städte: Der Online-Handel floriert, der stationäre (Einzel-)Handel hat massive Einbußen erlitten. Viele Einzelhändlerinnen und –händler bangen um die Zukunft ihrer Beschäftigten und um die eigene Existenz. Die CDU bittet die Verwaltung zeitnah dazulegen, welche Verwendung der Mittel vorgesehen ist.“
Zugleich seien die Innenstädte die Marktplätze des 21. Jahrhunderts: Handel, Begegnung, Kommunikation, Kunst und Kultur, Aufenthaltsqualitäten, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung und vieles mehr prägen diese. Um den Transformationsprozess in den Innenstädten und Zentren proaktiv zu begleiten, gibt es das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren.
Das Sonderprogramm der Landesregierung umfasst wesentliche Handlungsfelder: Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen, die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
Zudem werden leerstehende Einzelhandelsimmobilien oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Den Kommunen wird der Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten.