Amtsgericht Betrügerische Internet-Angebote unter eigenem Namen
Wuppertal · Nach betrügerischen Internet-Verkäufen über eine Kleinanzeigen-Plattform hat das Amtsgericht eine Angeklagte aus Wuppertal zu Bewährungsstrafe verurteilt.
Sie hatte gestanden, Elektronik-Artikel, die sie nicht besaß, unter eigenem Namen angeboten zu haben. „Ich bin in eine Spielhalle gegangen und habe mein ganzes Geld ausgegeben“, erklärte die alleinstehende, arbeitslose Frau der Richterin.
Die Angeklagte war ohne Anwalt zum Prozess erschienen. Sie bestätigte alle vier Anklagepunkte aus September und November 2017. Eine enge Verwandte sei erkrankt gewesen, weitere Probleme seien dazu gekommen. Mit dem Spiel habe sie sich abgelenkt. Sie erläuterte: „So lange ich da war, hat es geklappt.“
Die Taten hatte die Polizei schnell aufgeklärt: Das Geld ging auf ein Bankkonto der Angeklagten. Ihre enttäuschten Kunden hatte die Frau jeweils über die eigene E-Mail-Adresse von Tag zu Tag vertröstet. Der Schaden soll 570 Euro betragen haben. Zum Prozess kamen die Zeugen aus Pinneberg und Bad Homburg. Der Staatsanwalt fragte die Angeklagte: „War das jetzt wirklich alles? Ich möchte vermeiden, dass noch ein Rattenschwanz für Sie nachkommt.“
Nein, das war's, antwortete die Angeklagte. Das Urteil nahm sie sofort an. Sie braucht zehn Monate Gefängnis nicht abzusitzen, wenn sie 150 Stunden gemeinnützig arbeitet. Auf die Ermahnung der Richterin sagte die Frau, sie wolle Spielhallen nun meiden. Sie ergänzte: „Das ist der letzte Mist.“