Baugesetz-Novelle Liebert: Nun mehr Platz für Photovoltaik-Anlagen
Wuppertal / Berlin · Als „echten Schub für die erneuerbaren Energien“ wertet die Wuppertaler Grünen-Bundestagsabgeordnete Anja Liebert jetzt beschlossene Baugesetz-Novelle. Durch sie würden „mehr Platz für erneuerbare Energien – auf Braunkohletagebauflächen oder entlang von Autobahnen und Schienenwegen – und schnellere Verfahren“ gewährleistet.
„Wir schaffen damit die Voraussetzungen, große Flächenpotenziale endgültig zu nutzen – und das zügiger, als es bislang möglich war", ist Liebert, die als Berichterstatterin ihrer Fraktion an dem Gesetz mitgearbeitet hat, überzeugt. „Gemeinsam mit den Ländern können wir so einen wichtigen Beitrag leisten, um uns schneller unabhängig von fossilen Energien zu machen.“ Trotzdem sei ihr wichtig, dass der Natur- und Artenschutz gewahrt bleibt: „Dafür haben wir gesorgt.“
Persönlich freue sie sich insbesondere darüber, dass entlang an Autobahnen und Bahnstrecken künftig leichter Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen gebaut werden können. „Diese PV-Flächen können sich auf bis zu 200 Meter Entfernung erstrecken, gemessen vom Rand der Fahrbahn“, so die Wuppertalerin. „Bei einer Bauverbotszone von 40 Metern Entfernung zum Fahrbahnrand bleiben dann privilegierte Flächen von 160 Metern Breite für Photovoltaik übrig. Das sind enorme Flächen, die zukünftig genutzt werden können.“
Die Gesetzes-Novelle schaffe, so die Grüne, aber auch die dringend benötigte Klarstellung zur sogenannten „optisch bedrängenden Wirkung“ von Windenergieanlagen. „Dabei geht es um die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Frage, welche Entfernungen von bebauten Gebieten gelten. Als Abstand zu Wohnbauten wurde jetzt ,2H' festgelegt. Das bedeutet, der Abstand zwischen Windrad und Wohnbauten muss mindestens die zweifache Höhe des Windrads betragen.“
Damit sei „entgegen dem starren ersten Entwurf der Bundesregierung“ eine „atmende“ Abstandsregelung geschaffen worden, die sich dynamisch der Höhenentwicklung von Windrädern anpasse. „Sie muss nicht immer wieder neu festgelegt werden und stellt neben der ohnehin bestehenden 600 Meter-Abstandsvorgabe aus dem Immissionsschutzgesetz einen ausreichenden Schutz für das Wohngebiet dar“, sagt Liebert. „Zudem wird der Ausbau von Windenergie nicht gefährdet, was bei einer größeren Abstandsregelung nach Meinung vieler Expertinnen und Experten der Fall wäre.“