Das Opfer war kurz darauf gestorben.
Die Strafe beträgt 6000 Euro - entsprechend fünf Monatseinkünfte - und zwei Jahre Führerscheinsperre. Das Unglück war laut Gericht unvermeidbar. Der Überfahrene habe kurz zuvor das Petrus-Krankenhaus verlassen gehabt. Aus nicht geklärtem Grund habe er reglos auf der Straße gelegen, als der Angeklagte dort fuhr. Zu sehen sei das Opfer nicht gewesen.
Der Fahrer gab an, mit Tempo 50 unterwegs gewesen zu sein. Er habe einen Schlag gespürt und zunächst gedacht, eine Achse sei gebrochen. Er habe dann aber nicht gehalten und nicht in den Rückspiegel geschaut: "Das Auto fuhr ja noch."
Der Mann hatte sich am folgenden Tag bei der Polizei gestellt, nachdem er von dem Unfall gehört hatte. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt er wegen der Höhe der Strafe als vorbestraft.