Schüsse an der Steinbeck Acht Jahre Haft
Wuppertal · Das Landgericht wertete das Geständnis des 41-Jährigen als strafmildernd, die schweren Verletzungen des Opfers aber als strafverschärfend.
Für acht Jahre muss ein 41-jähriger Angeklagter ins Gefängnis, der Anfang Dezember an der Steinbeck aus Eifersucht einen Nebenbuhler beschossen und lebensgefährlich verletzt hatte (die Rundschau berichtete). Das Landgericht hat den Mann aus Gladbeck wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Der Vorsitzende Richter Robert Bertling stellte fest: "Er handelte vorsätzlich und heimtückisch."
Der Angeklagte hatte gestanden, sein 34-jähriges Opfer mit einer Pistole beschossen zu haben, weil er seinen Namen in einer Internet-Freundesliste seiner Ex-Freundin gefunden hatte. Er habe — wiederum per Internet — unter erfundenem Frauennamen mit dem Wuppertaler Kontakt aufgenommen und ein Treffen zu Zweit nahe bei dessen Wohnung vereinbart. Laut Gericht verbarg er sich nahe der Haustür hinter einem Busch, so dass der erste Schuss das Opfer traf, als es arg- und wehrlos war.
Die Richter blieben mit ihrer Strafe ein Jahr unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Bertling: "Wir gehen davon aus, dass er von Anfang an eine Gewalttat begehen wollte, aber der Entschluss zu töten, kam vielleicht erst später." Laut Verteidiger des Gladbeckers, Anwalt Sedat Kapusuz, war der Angriff das Ergebnis eines Denkprozesses am Tatabend. Die Schüsse seien nicht zu rechtfertigen. Unserer Zeitung sagte der Anwalt: "Sich so eine Waffe zu beschaffen, ist der erste Schritt zu einem großen Fehler, denn es besteht die Gefahr, dass man sie eines Tages einsetzt."
Das Gericht wertete das Geständnis zu Gunsten des Angeklagten. Strafschärfend wirken die schweren Verletzungen des Getroffenen. Der Kraftfahrer wurde an Hals und Kiefer getroffen, muss für den Rest seines Lebens mit erheblichen Folgen rechnen und kann womöglich seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er sagte nach der Urteilsverkündung: "Nur acht Jahre? Das ist zu wenig."
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.