NRW-Gelder für Wuppertal 4,4 Millionen Euro für Menschen in sozialen Notlagen

Wuppertal / Düsseldorf · Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Unterstützung von Menschen in sozialen Notlagen und der sozialen Infrastruktur bei den Kommunen rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Wuppertal erhält davon 4,4 Millionen Euro.

Symbolbild.

Foto: Gerd Altmann

„Mit dem ‚Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut‘ setzen wir ein deutliches Zeichen und werden unserer sozialpolitischen Verantwortung gerecht. Die Stadt Wuppertal kann die Unterstützungsleistung des Landes in Höhe von mehr als 4,4 Millionen Euro selbst verwenden und Ausgaben der Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in ihrem Zuständigkeitsgebiet finanzieren“, so die CDU-Landtagsabgeordneten Sebastian Haug und Jens-Peter Nettekoven. „Indem die Landesregierung die Maßnahmen des Bundes mit einem eigenen umfangreichen Unterstützungsprogramm ergänzt, werden die Kommunen in die Lage versetzt, ihre Maßnahmen zur Armutsbekämpfung aufrechtzuerhalten.“

Paul Yves Ramette (Fraktionsvorsitzender der Wuppertaler Grünen): „Die Entlastungspakete des Bundes haben in den vergangenen Monaten vielfältige Entlastungen geschaffen, bei der Unterstützung der sozialen Infrastruktur bestand aber eine Lücke, die das Land NRW jetzt schließt. Wuppertal erhält nun 4,4 Millionen Euro, um wichtige Beratungs- und Hilfsangebote in der Krise abzusichern. Die schwarz-grüne Landesregierung ermöglicht den Kommunen so auch, Einzelfallhilfen für Bürgerinnen und Bürger zu finanzieren. Mit den Stärkungspakt-Mitteln können Menschen zum Beispiel bei drohendem Wohnungsverlust oder Energiesperren unterstützt werden.“

Ramette, der Vorsitzender des Wuppertaler Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit ist: „Nur ein starkes soziales Netz trägt uns durch diese unsichere Zeit, das Land NRW leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Wir als Stadt Wuppertal können die finanziellen Mittel in eigener Zuständigkeit verwenden. Mich freut auch sehr, dass besonders von Armut betroffene Kommunen besonders unterstützt werden: Die Verteilung der Mittel orientiert sich an der absoluten Anzahl der Mindestsicherungsbeziehenden je Kommune.“