2,9 Millionen Rückzahlung für Wuppertal
NRW bekommt vom Bund rund 70 Millionen Euro zurück. Für Wuppertal gibt es etwa 2,9 Millionen. Das Bundessozialgericht in Kassel hat ein entsprechendes Urteil gefällt, nachdem Nordrhein-Westfalen federführend im August vergangenen Jahres Klage gegen das Vorgehen des Bundes eingereicht hatte, der nicht verausgabte Gelder der Kommunen aus dem Jahr 2012 rückwirkend einbehielt.
"Die Gerichtsentscheidung passt gut in die aktuelle Diskussionslandschaft zu den Kommunalfinanzen und ist Beleg dafür, dass der Bund noch viel mehr für die Kommunen tun muss", kommentiert Klaus Jürgen Reese, Wuppertals SPD-Fraktionsvorsitzender.
Zum Hintergrund: 2012 waren den Ländern 717 Millionen Euro für die Finanzierung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) vom Bund gewährt worden. Nicht das ganze Geld konnte im gleichen Jahr für das BuT ausgegeben werden, sondern nur rund 433 Millionen Euro. Im April 2014 forderte der Bund nachträglich die Differenz für das Jahr 2012 zurück. Dann wurde das Geld vom Bund mit der laufenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz-IV-Empfänger zu Lasten der Kommunen aufgerechnet. Dagegen klagte das Land NRW — mit Erfolg.
Klaus Jürgen Reese: "Das Verhalten des Bundes in dieser Sache ist nicht nachvollziehbar gewesen, zumal wir in Wuppertal die nicht eingesetzten BuT-Mittel sehr verantwortungsvoll zur Deckung von Ausgaben im Sozialbereich eingesetzt hatten."