Voller Hindernisse
Betr.: "Alles Gute bleibt oben", Rundschau vom 6. Mai, Bushaltestelle und Baustelle Ecke Wall und Schloßbleiche
Es ist geht ja bei der Ecke Wall/Schloßbleiche nicht um nur die Gefahren von der Baustelle, sondern um die irrsinnige Idee, an der Ecke — zusätzlich — eine Bushaltestelle einzurichten.
An der Einfahrt von der Südstraße zum Wall war früher ein Bordstein: Das heißt, der Wall hatte verkehrsrechtlich den Status einer Ausfahrt und entsprechend hatte der Fußgängerverkehr längs zur Schloßbleiche Vorfahrt. Der Bordstein ist im Zuge mehrerer Baustellen der letzten Jahre spurlos verschwunden. Aber einen gesicherten Fußgängerübergang sucht man vergebens.
Für die Baustelle ist zusätzlich der Gehweg vom Baugerüst abgesperrt, einen verpflichtenden Notgehweg auf der Straße sucht man jedoch vergebens. Im Endeffekt müssen also Fußgänger mitten auf der Straße laufen, während die Busse, die aus dem Wall geschossen kommen, durch den hübschen Bauzaun nicht einsehbar sind.
Von der Südstraße kommend hat man eine Linksabbiegespur in die Schloßbleiche in Höhe der Wupperbrücke aufgemalt, gleichzeitig darf man aber auf der Geradeausspur parken (eingeschränktes Halteverbot). Möchte dann jemand in den Wall einfahren, muss er auf die Linksabbiegespur ausweichen, was regelmäßig zu Gehupe führt, weil die Linksabbieger den Fahrzeugführern nicht schnell genug verschwinden. Zusätzlich wird den Fußgängern, die von Alter Freiheit und Schloßbleiche kommen, ein weiteres Sichthindernis in den Weg gestellt.
Die Bushaltestelle selbst genügt ebenfalls nicht den Erfordernissen: Erstens ist die Breite von etwa zwei Metern viel zu schmal, um dort den Busverkehr, geschweige denn Fußgängerlängsverkehr umstandsfrei abzuwickeln. Zum Vergleich: Die Haltestelle in Fahrtrichtung Rathaus ist fünf Meter breit und selbst dort gibt es gelegentlich Tohuwabohu. Barrierefrei ist die Haltestelle auch nicht, weil Blinde, die sich nur am Bordstein orientiert können, erstmal mit dem Kopf gegen das Baugerüst knallen.
Im Endeffekt ist die Stadt schon aus gesetzlichen Zwängen heraus verpflichtet, die Haltestelle zu verlegen und den Fußgängern einen sicheren Übergang von und zum Wall beziehungsweise der Schloßbleiche zu ermöglichen.
Norbert Bernhardt, Hofaue