Unsachlichkeit hilft nicht
Betr.: Versorgungsbezüge des Oberbürgermeisters
Der Beschluss des Stadtrates vom 25. Februar, die Versorgungsbezüge des Oberbürgermeisters anzupassen, ist auf der Grundlage der gültigen beamtenrechtlichen Gesetze und der dazu erlassenen Verordnungen erfolgt. Aussagen wie „er rafft, was er bekommen kann“ und „sich an den Pfründen bedienen“ gehen weit unter die Gürtellinie.
Die Beamten haben – und so auch der Oberbürgermeister – einen rechtlichen Anspruch, nach den gültigen Versorgungsgrundsätzen behandelt zu werden. Die Anrechnung von Vordienstzeiten hätte bereits nach der Wahl und bei der Anstellung erfolgen müssen.
Grundsätzlich ist jedoch das politische Verhalten der Parteien und die Meinung des Stadtkämmerers zu kritisieren. Diese Kritik ist aber im vorliegenden Fall nicht an dem gewählten Oberbürgermeister festzumachen. Die Beschlüsse von der letzten Ratssitzung sind für die in Wuppertal lebenden Menschen bedeutend und entsprechen in vielen Fällen leider nicht dem Willen der Bürger.
Eine bürgernahe Politik und die Änderung der politischen Strukturen lassen sich im Rathaus nur durch Wahlen erreichen. Wenn sich mehr Wuppertaler an der Kommunalwahl 2020 aktiv beteiligen, so kann solch ein Ziel verwirklicht werden.
Unsachliche Kritik an dem von den Bürgern direkt gewählten Oberbürgermeister hilft dabei nicht.
Werner Foltin