Das Verkehrszeichen Einbahnstraße steht regelmäßig längs zur Fahrtrichtung. Wer über die Brücke Färberstraße in die Hünefeldstraße Richtung Westen einfährt, sieht also lediglich die Einbahnstraßen-Schilder vor der Wupperbrücke.
Es ist realitätsfremd, wie von Herrn Köhler propagiert anzunehmen, dass man im Straßenverlauf die Hünefeldstraße im Schritttempo auf weitere Einbahnstraßen-Schilder absucht, um eventuell ein Zusatzzeichen „Radverkehr aus beiden Richtungen“ zu entdecken.
Denn Verkehrszeichen sind – bis auf das Zeichen 220 Einbahnstraße – regelmäßig quer zur Fahrtrichtung angeordnet, so dass man sie schon während der Fahrt erkennen kann.
Norbert Bernhardt
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