Leser Nur das fehlende Geld
Betr.: Tierheim, Rundschau-Leserbrief vom 28. März
Wer den Menschen, die sich dafür einsetzen, dass die Hundesteuer auch für tierschützerische Aufgaben eingesetzt wird, Unwissenheit vorwirft über die Nicht-Zweckgebundenheit dieser Steuer, wirkt sehr überheblich und belehrend.
Unwissenheit spricht wohl eher aus der Behauptung, dass mit zwei Mitarbeitern, wovon übrigens nur einer von der Stadt entlohnt wurde und mit der städtischen Bezahlung für die Übernahme der kommunalen Pflichtaufgabe Fundtiere aufzunehmen, an 365 Tagen pro Jahr mit 24 Stunden Dienst das Tierheim betrieben hätte werden können.
Der Leserbriefschreiber hat wohl noch nie etwas vom Arbeitszeit- und Schutzgesetz gehört, ebenso wenig vom Bundesurlaubsgesetz und Entgeltfortzahlungsgesetz.
Die Schließung des Tierheims lag einzig und allein an der damaligen monetären Situation.
Eva-Maria Scheugenpflug,
Tierschutzverein Wuppertal,
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