Leserbrief Auf den Boden der Tatsachen
Betr.: Autofreie Kaiserstraße
Schon in den 1980er Jahren kamen ein paar Schlauköpfe auf eine ähnliche Idee wie die jetzigen Vohwinkler Visionäre. Damals ging es zwar vorrangig um die Vohwinkeler Straße zwischen Kaiserplatz und Schwebebahn-Endstation, die nach den aktuellen Vorstellungen aber auch verkehrsberuhigt werden soll. Der Straßenzug setzt sich in der Kaiserstraße fort.
Ich war damals sowohl Stadtverordneter wie auch 1. stellvertretender Bezirksvorsteher in Vohwinkel und wurde mit der Sache somit befasst. Die Bezirksregierung Düsseldorf holte die damaligen „Neuerer“ schnell auf den Boden der Tatsachen zurück: Der gesamte Straßenzug Vohwinkeler Straße / Kaiserstraße ist nämlich Teil der Bundesstraße 228.
Bundesstraßen dürfen aber in Ortslagen nicht durch die Entscheidung örtlicher Gremien für den Verkehr gesperrt werden und müssen in der Regel mit 50 km/h befahrbar sein. Nach meinem Wissen gibt es dazu keine neue Rechtslage.
Über die Kosten der Vision, Auswirkungen auf den Bestand an Parkplätzen und den Zugang zu wichtigen Gebäuden wie Arztpraxen oder Apotheken hat die Gruppe wohl überhaupt noch nicht nachgedacht.
Horst Hombrecher
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