Gastronomie kann jetzt öffnen – aber nur die Speisegaststätten Kneipe wurde wieder geschlossen

Betr.: Corona-Lockerungen für die Gastronomie

Nach endlosen und meist unverständlichen Informationen seitens des Videotextes im WDR und im Internet haben wir uns nach Absprache mit unserem Kneipier am Montag, 11. Mai, zu ein paar Bierchen getroffen. Die Abstandsregeln wurden perfekt in der Gaststätte „Zur Nordstadt“ vorbereitet und auch von allen

Gästen befolgt. Die Bedienungen haben ausnahmslos Covid19-Masken getragen und die Tische wurden mit dem Maximum der genehmigten Personenzahl bestückt.

Am gleichen Tage haben wir zu vier Personen im Restaurant „Gazstätte“ gegessen.

Nun höre ich von der Bedienung, dass die Kneipe „Zur Nordstadt“ auf Anweisung des hiesigen Ordnungsamtes wieder geschlossen wurde, da keine Speisen ausgegeben werden.

Ich kann absolut nicht nachvollziehen, dass hier so ein gravierender Unterschied gemacht wird.

Hier sollten sich die entscheidenden Gremien einmal zur Kontrolle der Körpertemperatur anmelden. Einige haben anscheinend hohes Fieber.

Michael Kuschnerus

Anmerkung der Redaktion: Die Corona-Lockerungen des Landes NRW für die Gastronomie beziehen sich ausschließlich auf Speisegaststätten. Alle anderen Gastronomie-Betriebe müssen weiterhin geschlossen bleiben. Auch Selbstbedienungsangebote sind nicht zulässig.