Leserbrief Es gilt die Gemeindeordnung
Betr.: Leserbriefe zur BUGA-Bürgerentscheid-Fragestellung
Vorschriften machen das Fragen manchmal „unnötig“ kompliziert.
Für Bürgerbegehren gilt bei uns die Gemeindeordnung (GO). Und wer ein Bürgerbegehren einreicht, muss sich an das halten, was darüber in der GO steht, wenn seine Bemühungen beim Sammeln von Unterschriften nicht vergebens gewesen sein sollen. Es wurde viermal von Juristen bestätigt, dass das Bürgerbegehren „Bundegartenschau 2031“ korrekt formuliert war. Damit müssen alle leben.
Dass eine Ja-Nein-Frage gestellt wurde, liegt an Paragraph 26, Absatz 7 der GO. Und die Frage muss so gestellt sein, dass bei „Ja“ das geschieht, was begehrt wird. Begehrt wurde, „dass sich die Stadt Wuppertal nicht für die Bundesgartenschau 2031 bewerben“ soll.
Kompliziert wird die Frage dadurch, dass es zwei Arten von Bürgerbegehren gibt: Solche, die sich gegen einen Ratsbeschluss richten und solche, die es nicht tun. Deshalb gibt es in der Frage den Einschub „entgegen dem Ratsbeschluss vom 16.11.2021“.
Wenn auch die gestellte Frage „unnötig“ kompliziert sein mag, wird das durch die zugehörige Begründung geheilt. „Der Rat der Stadt Wuppertal hat in seiner Sitzung vom 16.11.2022 beschlossen, dass sich die Stadt Wuppertal für die Durchführung einer Bundesgartenschau im Jahre 2031 bewirbt. Nach unserer Überzeugung ist diese Entscheidung angesichts der Verschuldungsquote des städtischen Haushaltes finanzpolitisch verfehlt.“ Im ersten Satz steht noch einmal genauer, um welchen Beschluss es geht, und im zweiten, warum er abgelehnt wird.
Darum, ob der erste Satz hinreichende Klarheit darüber geschaffen hat, was geschehen soll, kann man wohl nicht ernsthaft streiten. Eine längere Erörterung darüber, ob der zweite Satz etwas misslungen ist, erübrigt sich, da er nicht zum Scheitern des Bürgerbegehrens geführt hat. Und bei etwaigen Unklarheiten hätten die Unterschriftensammler*innen gefragt werden können.
Die Kompromisslosigkeit der Fragestellung spiegelt die Kompromisslosigkeit der Auseinandersetzung um die BUGA in der Verwaltungsspitze wider. Denn vor der Ratssitzung hatten sich der Oberbürgermeister und die Mehrheit der anderen Beigeordneten über die „finanzpolitischen“ Bedenken des Kämmerers hinweggesetzt. Der hat das nicht hingenommen, ohne in einem Zusatz zur Beschlussbegründung eindringlich von der Bewerbung abzuraten. Er muss von Amts wegen die Rolle eines „vorsichtigen Kaufmanns“ spielen und hat deshalb vor den Risiken einer „solchen BUGA“ gewarnt, die zu schmerzhaften Einschnitten in die Leistungen der Stadt für ihre Bürger führen können.
Außer den finanzpolitischen Ablehnungsgründen gibt es auch solche, die damit verbunden sind, dass der Rat einen „Begleitantrag“ der Fraktionen, auf die der Oberbürgermeister sich stützt (CDU und Grüne) abgelehnt hat. Darin ging es unter anderem um die Beachtung von Fragen des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit bei der Planung und Durchführung der BUGA. Auch alle, die sich an diesem Scheitern oder irgendeinem Detail der Machbarkeitsstudie wie der Hängebrücke störten, konnten sich hinter den Antrag stellen.
Die Formulierung der Frage des Begehrens lässt es offen, in Wuppertal in einem späteren Jahr eine konsensfähigere Gartenschau durchzuführen.
Letztlich geht es jedoch lediglich um ein „Leuchtturmprojekt“, das die Stadt voranbringen soll. Welche Alternativen da offenstehen, wurde bisher nicht erörtert. Dieses Fass möchte ich hier aber nicht aufmachen.
Rüdiger Blaschke