Chance für Jobs

Herr Trapp zeigt in seiner Satire eigentlich im Prinzip den Weg auf, mit dem der Weiterbetrieb der Paternoster möglich wäre.

Seiner Darstellung der "BetrSichV" folgend, wäre es doch möglich, am unteren Ende der Paternoster eine Art "Portier" zu postieren, der die von der Verordnung geforderte Einweisung erteilt und dies mittels einer "Berechtigungskarte" — oder wie man das Ding auch immer nennen mag — zu dokumentieren. Zeigt ein Benutzer des Paternoster diese Berechtigungskarte vor, so kann er ohne erneute Einweisung die Fahrt antreten.

Die älteren, männlichen Semester sollten das Prinzip noch aus ihrer Wehrdienstzeit kennen. Denn auch bei der Bundeswehr durfte man ein Gerät nur bedienen, wenn man eine ATN (Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer) dafür hatte. Sprich den VW-Bus der Kompanie durfte nur fahren, wer neben dem Führerschein die entsprechende ATN vorweisen konnte — selbst wenn man privat mit dem eigenen VW-Bus vorfuhr.

Selbstredend brauchte man für den Dienst-Golf des Kompaniechefs eine andere ATN...

Die Anforderungen an einen hauptamtlichen "Betriebssicherheitseinweiser und Betriebsicherheitskontrolleur für Paternoster" sind durch qualifiziertes Personal vom Jobcenter sicherlich zu erfüllen. Vermutlich hat das Arbeitsministerium mit dieser Verordnung um die Ecke gedacht und elegant und reibungslos Arbeitsgelegenheiten für "Ein-Euro-Jobber" schaffen wollen. Charme hätten solche Arbeitsgelegenheiten darüber hinaus dadurch, dass sie garantiert nicht mit regulären Beschäftigungen in Konkurrenz stehen.

Das wird vom Gesetz zwar gefordert, ist aber in vielen Fällen nicht gegeben.

Auch wenn Vorstehendes ironische Anklänge zu haben scheint, so ist dieser Vorschlag durchaus ernst gemeint.

Denn nur der kreative Umgang mit auf den ersten Blick unsinnig erscheinenden Rechtsnormen macht das Leben in dieser überregulierten Gesellschaft erträglich — und würde in diesem Fall sogar ein paar weniger Glücklichen eine Hilfe sein können.

Arnim v. Herff, Schloßstraße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)