An den Haaren herbeigezogen

Betr.: Parken in falscher Richtung, Leserbrief vom 14. Dezember

Wer aus Bequemlichkeit und mit voller Absicht in der falschen Richtung parkt und damit eine Ordnungswidrigkeit begeht, darf sich nicht wundern, wenn man zur Kasse gebeten wird. Da nutzen auch alle an den Haaren herbeigezogenen Argumente nichts.

Siegfried Wächter, Krühbusch

(Rundschau Verlagsgesellschaft)